Bewerbungskosten Pauschalen in der Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    bei meiner Recherche habe ich unterschiedliche Informationen gefunden, daher wollte ich mal fragen, wie Ihr das so macht, oder ob jemand da generell Erfahrung mit hat.


    Ich habe mir die Stellenanzeigen immer abgespeichert und alle Bewerbungen in einem Ordner. Allerdings sind 90 % mittlerweile Online-Bewerbungen bei mir.
    Ich habe letztes Jahr ziemlich viele Bewerbungen geschrieben, allerdings festgestellt, dass ich von den Printbewerbungskosten zum Teil keine Quittungen mehr habe.


    Nach meiner Kenntnis kann man pauschal mindestens 9,00 Euro,für eine Print-Bewerbung mit Mappe etc. berechnen und pro Online-Bewerbung pauschal 2,50 Euro.


    Bis zu 900 € würden wohl von Finanzämtern pauschal akzeptiert, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann.


    Ich weiß, dass man auf Rückfrage immer Belege bereithalten muss, aber wie sind eure Erfahrungen zu dem Thema mit den Finanzämtern?


    Danke und liebe Grüße :)

  • Schau mal hier:


    https://www.steuertipps.de/ste…-nicht-so-genau-hinschaut


    Und ich würde in der Erklärung immer vermerken, dass du Pauschalen angesetzt hast.


    Bis zu 900 € würden wohl von Finanzämtern pauschal akzeptiert, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann.

    Es gibt die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro, die kriegst du sozusagen ungefragt und automatisch. insofern macht das mit den 8,50 Euro pro Bewerbung auch nur Sinn, wenn du insgesamt (also mit allen anderen Kosten wie Fahrtkosten, Fortbildung, etc) über 1.000 Euro kommst.


    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

  • @Oekonom danke dir.
    Ich hatte mich schon gewundert, die Werbungskostenpauschale kenne, ich. Dass es da eine nur für Bewerbungen in Höhe von 900 € geben sollte, kam mir schon komisch vor.
    Ich komme auf jeden Fall über die 1000 €, das weiß ich schon. Aber mir ist nicht ganz klar, inwieweit die Pauschalen auch überprüft werden. Wenn ich 30 Bewerbungen mal 8,50 € angebe, damit ich eben nicht einzeln aufzählen muss, aber nur Nachweise für 15 Briefmarken, eine Packung Papier und 12 Mappen habe, aber 30 Stellenanzeigen in meiner Liste. Ich kann es halt schwer einschätzen und verstehe es auch nicht ganz.

  • Ich habe mir auch das Gerichtsurteil durchgelesen, welches die Grundlage der Schätzung bildet. Mir ist jedoch immer noch nicht klar, ob eine Bewerbungsübersicht hier ausreichend ist. Also reicht eine Auflistung der Unternehmen, Stellenbezeichnungen, Datum etc. aus und kann dann mit dem entsprechenden Betrag multipliziert werden?

  • Hi @driverinb


    hier wird das Thema Plausibilitätsprüfung ganz gut erklärt, auch ein Absatz zu Bewerbungen.


    Jede Steuererklärung wird digital auf Plausibilität geprüft. Ist alles ok, wird sie direkt abgeschlossen und die Rückzahlung automatisch veranlasst. Ich hab schon mal binnen 48 Stunden eine Steuererklärung zurück bekommen. Damit hat sich garantiert kein Mensch auseinander gesetzt.


    Sobald es unplausibel wird, kann es passieren, dass das Finanzamt nachfragt. Wir hatten letztes Jahr ca. 100 Positionen auf den Werbungskosten und sollten 5000 Euro wiederkriegen. Da hat das Finanzamt die Belege sehen wollen. Ich hatte 95 Belege gefunden und bekam die volle Erstattung. Wie die Strafe ausgesehen hätte wenn ich mir 70% ausgedacht hätte, weiß ich nicht, das riskier ich lieber nicht.


    Wenn du tatsächlich 30 Papierbewerbungen geltend machen willst, ist das in der heutigen digitalen Zeit ungwöhnlich. Dann solltest du die Belege für Mappen und gedruckte Fotos schon parat haben. Sicher ist sicher.


    30 digitale Bewerbungen sind aus meiner Sicht ein normaler Umfang. Es geht um 75 Euro Absetzvolumen, die dir vlt 30 Euro Erstattung bringen. Kann mir nicht vorstellen, dass nach sowas der Beamte fragt. Und wenn hast du ja Eingangsbestätigungen, Zusagen, Absagen, Korrespondenz mit den Firmen. Wenn nachgefragt wird, machst du ein PDF oder druckst sie aus und fertig.


    Wenn du jetzt natürlich die nächsten 40 Jahre jedes Jahr 30 Bewerbungen angibst ohne jemals den Job zu wechseln, oder dich als verbeamteter Lehrer in Saunaclubs bewirbst, mag das schon wieder ein Fall für Nachfragen werden. ;)

  • @chris2702 danke. Ja, normalerweise bewahre ich alle Quittungen gut auf, nur dieses Mal fehlen halt ein paar und ich habe auch meine Emailadresse geändert, weil ich viel Spam bekommen habe. Da ich weder verbeamtete Lehrerin bin, noch mich in Saunaclubs bewerbe, hoffe ich, dass meine Steuererklärung durch geht ;)

  • Also reicht eine Auflistung der Unternehmen, Stellenbezeichnungen, Datum etc. aus und kann dann mit dem entsprechenden Betrag multipliziert werden?

    Ich bin mir sicher, dass das reicht, wenn du dich tatsächlich bei den aufgeführten Unternehmen beworben hast. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, dass das Finanzamt nach Belegen für Briefmarken gefragt hat. Letzlich geht es halt um Fragen wie Angemessenheit und Glaubwürdigkeit. Ist es plausibel - unabhängig von elektronischer oder menschlicher Überprüfung - oder nicht?


    Und sofern du deine Steuererklärung elektronisch abgibt, erfolgt die Prüfung nach einer bestimmten (hinterlegten) Logik oder wenn eben hohe Beträge auffallen. Soll heißen, wenn du 2.000 Euro Werbungskosten geltend machst, kann das Programm nur bedingt überprüfen, wie sich die zusammensetzen. Und es gibt hier bestimmt Grenzen, bis zu denen gar nicht hingesehen wird. Wenn du natürlich 5.000 Euro WK geltend machst, dann kann schon sein, dass hier noch einmal jemand einen Blick darauf wirft, insb. dann, wenn es im Vergleich zum Vorjahr eine hohe Abweichung gibt.

  • @Oekonom Danke für deine Einschätzung.:-)
    Ich werde mal berichten, ob und wenn ja wie das Finanzamt auf meine Steuererklärung reagiert hat. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, da ist es ja klar, dass man sich auch bewirbt. Einfach ungünstig, dass ich dieses mal Quittungen verbummelt habe, trotzdem die Kosten die ich absetzen kann, will ich auch absetzen, immerhin habe auch viele Steuern gezahlt, wann ich da wenigstens ein paar 100 € zurückbekomme, dann hat es sich für mich schon gelohnt.

  • Ich wage mal die Prognose, die Steuererklärung wird einfach durchgewunken.


    Noch ein kleines Gedankenspiel: Wenn eine Krankenschwester in der Steuererklärung 200 Bewerbungen geltend macht, dann erscheint das auf den ersten Blick eher ungewöhnlich - sie werden ja händeringend gesucht (unabhängig von Corona).


    Wenn du die letzten zwei Jahre in Tibet warst, dort eine Ausbildung zur Thangka Malerin gemacht hast und jetzt 200 Bewerbungen schreibst, dann ist es wohl recht gut nachvollziehbar, dass man es mit diesem Handwerk in Deutschland eher schwer hat. ;)

  • Ich bin weder das eine noch das andere, tendenziell ist es nicht so schwer einen Job zu bekommen, aber ich bin anspruchsvoll so lange ich noch einen Job habe, da gucke ich mich um, wie mein Marktwert ist und was es noch so gibt, ich stehe ja noch ziemlich am Anfang, gefühlt bin ich immer noch Studentin ;)