Haus übertragen aus dem Ausland - wie wirkt sich das Steuerlich aus ?

  • Hallo zusammen,


    leider bin ich im Forum mit der Suche nicht weiter gekommen, aber vielleicht hat das Thema jemand gehabt oder kennt sich damit genauere aus.


    Aktueller Status:
    Meine Frau und ich sind beide aus Österreich, wohnen und arbeiten in Deutschland somit in Deutschland steuerpflichtig. Wohnsitz in Österreich ist noch vorhanden.
    Nun steht das Haus meiner Eltern in Österreich zur Übergabe an. Das Haus wollen meine Frau und ich übernehmen und meinen 2 Brüdern einen Anteil ausbezahlen. Meine Eltern behalten sich das Wohnrecht und die Garten mit Nutzung.
    Nach der Übergabe soll von uns das Haus umgebaut werden und eine Ferienwohnung für uns eingerichtet werden.
    In Österreich gibt es aktuell keine Erb-/Schenkungssteuer. Es ist in dem Fall in Österreich nur eine Grunderwerbssteuer zu entrichten.


    Es gibt kein Gutachten was das Haus aktuell Wert ist aber mit den Werten die statistisch für unsere Gegend angesetzt werden kommt man auf einen Grund- und Hauswert in der Höhe von ca. 450t€. Von diesem Wert würden dann noch die Last (Wohnrecht der Eltern,.. ) abgezogen und dieser Wert dient als Grundlage für die Diskussion mit den Brüdern. Irgendwo in der Größenordnung 300t€


    Unsere Fragen:
    Fallen in Deutschland Erb- oder Schenkungssteuer an ?
    Macht es steuerlich / rechtlich einen Unterscheid ob wir es jeweils zu gleichen Teilen oder ich das Haus zu 100% übernehme ?
    Gibt es sonst steuerlich noch etwas zu beachten ?
    Wenn dann eine Wohnung in Österreich besteht kann dann eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden ?
    Können Kösten die mit der Übernahme/Umbau entstehen steuerlich geltend gemacht werden ?


    Bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.


    Danke VG

  • Liebe(r) MaHa_2020
    ich gebe muc vollkommen Recht. Sie sollten sich an einen Steuerberater wenden. Nur er kann Ihnen eine verbindliche Auskunft geben, insbesondere da Ihre Fragen sehr speziell sind.
    Ich möchte Ihnen dennoch ein kurzes Feedback geben. Da Sie und Ihre Frau beide in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, greift für Sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG die persönliche Steuerpflicht, d.h. die Übertragung des Hauses Ihrer Eltern führt zu einer Schenkungssteuerpflicht in Deutschland, auch wenn das Haus in Österreich liegt. Ob nach der Berücksichtigung von Wohnrechten, Abstandszahlungen an die anderen Geschwistern und evtl. Steuerbefreiungen und dem Ansatz von Freibeträgen überhaupt Schenkungssteuer anfällt, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen. In diesem Zusammenhang macht es natürlich einen Unterschied, ob nur Sie das Haus bekommen oder hälftig auch Ihre Frau, denn Sie haben ganz unterschiedliche Freibeträge! Die Kosten die Sie aufgrund der Schenkung tragen, können Sie natürlich absetzen, dazu gehören insbesonders auch die Kosten für den Steuerberater. Die Kosten für Umbaumßnahmen nicht.
    Es ist also komplex und mit dieser Einschätzung werden Sie vermutlich in der Umsetzung nicht viel anfangen können. Es soll Ihnen aber verdeutlichen, dass Sie für die Übertragung des Hauses die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen sollten.
    VG

  • Hallo,


    Danke erstmal für die Antworten.


    @muc das ist mir schon klar, dass man sich nicht nur auf die Antworten im Forum verlassen kann, aber mal eine erste Information ist trotzdem hilfreich in welche Richtung es geht.


    @Michael_Dx Danke für die Ausführung.


    VG