Hallo,
ich habe eine wahrscheinlich etwas kompliziertere Frage zur Steuererklärung für 2019.
Ich halte einige ETFs im Depot, auf Grund der Investmentsteuerreform muss dafür ja eine Vorabpauschale (VAP) durch die Bank abgerechnet werden. Auf Grund mangelnder Deckung auf dem Verrechnungskonto war der automatische Abzug durch die Bank nicht möglich, d.h. es wurde keine VAP abgezogen. Dies wurde durch die Bank natürlich im März 2020 auch ans Finanzamt gemeldet. Vom Finanzamt selbst habe ich bisher nichts gehört.
Ich mache jetzt meine Steuererklärung für vergangenes Jahr und möchte die nachzuzahlende VAP natürlich korrekt angeben, finde aber auf dem Blatt KAP keine passende Zeile.
Hat jemand eine Idee, wo ich das angeben kann ?
Alternativ fällt mir sonst nur ein, es formlos in einem Begleitschreiben zur Steuererklärung mitzuteilen.