Kombination Verlusttopf und jährliche Freigrenze

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo,


    folgendes Szenario:


    Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.


    Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:


    Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'


    Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?


    Ich würde mich über eure Antworten freuen!

  • Hallo @muusmann, willkommen in der Community!


    Die Verlustverrechnungstöpfe werden immer vorrangig genutzt, Nur wenn sie leer sind, wirken die Freibeträge wie Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag. D.h. wenn Du die Bescheinigung vorlegst, wird die Verrechnung mit dem Top nicht rückgängig gemacht.


    Die Kombination Verlusttopf mit NV-Bescheinigung ist delikat: Wenn die NV-Bescheinigung schon früher bestanden hätte, wären die Verluste gar nicht in einen Verlusttopf gewandert. Es scheint aber wohl zulässig zu sein, die NV-Bescheinigung "verspätet" zu stellen, auch wenn sich das später als steuerlich vorteilhaft herausstellt.


    Obacht, bin kein Steuerexperte, das ist nur Praxiswissen.