Hallo,
folgendes Szenario:
Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.
Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:
Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'
Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen!