Flug über Opodo gebucht, Flug annuliert - Opodo schweigt

  • Hallo,
    ich hatte im Dezember 2019 bei Opodo einen Flug für 2 Personen von Riga nach Köln gebucht für 24.05.20. Wie bei den meisten Flügen in dieser Zeit, hat auch Air Baltic diesen Flug annulliert. Ich wurde ca. 1 Woche vor Reiseantritt per Mail von Opodo informiert.


    Opodo hatte schon vorher mehrmals angeboten, dass falls der Flug annuliert wird, ich aber gerne einen Gutschein bekommen kann.
    Auch jetzt nach Annulierung, wurde mir wieder ein Gutschein angeboten.


    Die Rufnummern von Opodo, die in den Mails angegeben war, gab es so nicht mehr.
    Trotzdem habe ich am 23.05. einen Mitarbeiter unter einer anderen Rufnummer ans Telefon bekommen, der den Wunsch nach Gelderstattung aufnahm und mir eine Erstattungsnummer vergab.
    Bis heute ist aber nichts weiter passiert.


    Ich habe am 18.06. noch eine Mail an den Kundenservice von Opodo geschickt, mit der Aufforderung den Reisepreis von 475,76€ zurückzuzahlen.
    Ich erhielt nur eine Bestätigungsmail, dass meine Anfrage bearbeitet wird.


    Air Baltic weigert sich ebenso den Reisepreis zurückzuzahlen, da ich ja bei Opodo gebucht hätte.


    Hat jemand auch so ein Problem?
    Was kann ich jetzt tun? Welches Vorgehen wäre sinnvoll?


    Danke und viele Grüße,
    EmmaYpsilon

  • Wo gebucht wurde, spielt keine Rolle. Opodo ist lediglich Vermittler. - Es bestehen direkt Vertragsbeziehungen zwischen dem Passagier und der Airline. bei Leistungsstörungen haftet die Airline und nicht der Vermittler.


    Der Flug wurde offenbar im Zuge der Corona-Krise abgesagt. dennoch hat der Passagier das Recht auf Betreuung und Unterstützung, Diese ergibt sich aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004, der sogen. ‚Europ. FluggastrechteVO‘


    ‚Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? -
    Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
    -Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
    -einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
    -anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,
    und zwar nach Wahl des Fluggastes. -
    Wann entsteht dieser Anspruch? -
    Er entsteht im Falle der
    -Annulierung oder
    -Nichtbeförderung.
    Ferner entsteht dieser Anspruch bei Verspätung über fünf (!) Stunden. Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…ng-und-unterstutzung.html


    Auf eine Gutscheinlösung muß sich der Passagier nicht einlassen. Allerdings fehlt zur Zeit zahlreichen Airlines das Geld, so daß sie ihre Kunden nicht auszahlen können. Auch hier wird es sicher etwas länger dauern, bis der Kunde sein Geld wiedersieht. Nicht zu vergessen ist das Insovenzrisiko zahlreicher Airlines...

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)