Mein Versuch die Ticketkosten für ausgefallene Flüge (Corona) über das Chargeback-Verfahren mittels der Santander-Bank (hat meine Kreditkarte ausgegeben) erstattet zu bekommen, wird von dieser nicht unterstützt bzw. abgelehnt.
Obwohl das entsprechende Formular der Santander-Bank als einen möglichen Reklamationsgrund vorgibt: "Ware oder Teil nicht erhalten bzw. Reservierung storniert" verweigert die Bank die Gutschrift mit Aussagen wie:
"Die kreditkartenausgebende Bank agiert lediglich als Zahlungszwischenträger
Kommt es zu Leistungsstörungen können diese nur bilateral mit dem belastenden Händler geklärt werden."
Ich solle zivilrechtlich gegen den Händler/die Fluggesellschaft vorgehen.
Ist Santander zur Rückrechnung der Kosten verpflichtet?