Hallo,
bisher habe ich noch keine Fonds gekauft – vielleicht könnt ihr mir bei meinen Verständnisfragen vorab helfen:
Zum allgemeinen Verständnis
Für Aktienfonds fallen diese drei steuerlich relevanten Positionen an:
1. Vorabpauschale (ab einer Haltedauer im Depot > 1 Jahr)
2. Ausschüttungen/Dividenden (bei „Ausschüttern“)
3. Gewinn/Verlust (durch Veräußerung)
Vorabpauschalen
Diese gelten jeweils zum 2.1. eines Jahres als zu geflossen und werden somit automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht dafür ausreicht bzw. keiner vorhanden ist.
Ausschüttungen
Abhängig vom Tag der Ausschüttung bzw. aber erst ab dem tatsächlichen Zahlungseingang auf dem Verrechnungskonto des Depots werden die darauf anfallenden Steuern (unter Berücksichtigung der Teilfreistellung) automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht dafür ausreicht bzw. keiner vorhanden ist.
Gewinne/Verluste durch Veräußerung
Ab der Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Depots werden die darauf anfallenden Steuern (unter Berücksichtigung der Teilfreistellung) automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt. Mögliche Verluste verbleiben im Depot und werden mit möglichen Gewinnen aus gleicher Art (Verlusttopf) verrechnet. Verluste können optional per Antrag auf Verlustvortrag aus dem Depot entnommen werden (Verlusttopf wird dann „genullt“) und dadurch dem Finanzamt angezeigt werden, um ggfs. ich den folgenden Jahren mit der Steuererklärung angerechnet werden zu können.
Fragen bzgl. der Steuererklärung
1. Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Gewinne/Verluste durch Veräußerung von Aktienfonds werden NICHT zusätzlich als Positionen in der Jahressteuererklärung von der Depotbank aufgeführt, richtig? Warum eigentlich nicht?
2. Über die Erträgnisaufstellung werden Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Gewinne/Verluste ausgewiesen werden, richtig? Bei z. B. ELSTER-Online gibt es dafür extra eine Möglichkeit, um diese selber auszurechnen, verstehe das nicht ganz, man rechnet ja auch nicht seine Zinserträge oder Aktiengewinne aus, dies kann man der Jahressteuererklärung entnehmen, oder vergleiche ich da gerade Birnen mit Äpfeln?
3. Diese Werte können dann analog zur Jahressteuererklärung (inländische Zinserträge, Aktiengewinne) in die Steuererklärung übernommen werden, anstatt in der Anlage KAP in der Anlage KAP-INV (S.1 Pos. 4, 9, 14), richtig?
4. Spielt es dafür eine Rolle, ob die Fonds im In- oder Ausland verwahrt werden (Fonds mit ISIN DE oder ISIN nicht-DE) und/oder diese in einem deutschen oder ausländischen Depot liegen?
=> Möglichkeiten:
a) Nur Fonds ISIN DE + dt. Depotbank
b) Nur Fonds ISIN nicht-DE + dt. Depotbank
c) Nur Fonds ISIN DE + ausl. Depotbank
d) Nur Fonds ISIN nicht-DE + ausl. Depotbank
Sprich, unabhängig davon (ISIN und Sitz Depotbank) werden Aktienfonds immer in der Anlage KAP-INV eingetragen? Deswegen diese neue Anlage.