Ich bin normaler Angestellter und betreibe nebenbei mehrere Internetseiten, die im Jahr voraussichtlich insgesamt 10.000,00 Euro an Werbeeinnahmen einbringen. Ein Gewerbe ist angemeldet.
Was darf ich alles an Betriebsausgaben abrechnen?
Ich habe beispielsweise kein separates Arbeitszimmer sondern ein Wohnzimmer mit Schreibtisch und Computer, in dem ich meine Internetseiten bearbeite - von wegen "kein anderer Arbeitsplatz" und "Arbeitsecke absetzen".
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.