Wir haben 2013 einen "Immobiliendarlehensvertrag mit (anfänglich) gebundenem Sollzins" abgeschlossen. Neben den vereinarten Zinsen i.H. 4,16 % gibt es noch einen weiteren im Vertrag genannten Kostenfaktor: Unter Punkt "2.4 Sonstige Kosten" heißt es "Sonstige effektivzinsrelevante Kosten einmalig: 1200 EUR".
FRAGE: Sind diese 1200 EUR als Bearbeitungs- bzw. Bankgebühr zu werten und können diese zurückgefordert werden?
Besten Dank für Ihre Hilfe bereits im Voraus!