ZitatDein Arbeitgeber hilft Dir beim Sparen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber. Ob und in welcher Höhe sie Dein Arbeitgeber zahlt, regelt der Tarifvertrag. Er kann sie auch auf eigene Faust zahlen, der Zuschuss ist aber keine Pflicht. Die VL lohnen sich aber auch ohne Zuschuss. Denn wenn Du einen Teil Deines Lohnes dafür nimmst, musst Du auf das gesparte Geld weder Steuern noch Sozialversicherung zahlen. Fordere einfach Deinen Arbeitgeber auf, einen Teil Deines Lohns in einen VL-Vertrag einzuzahlen. Das muss er tun!
Franz Josef Tenhagen hatte noch nie viel Ahnung von dem was er schreibt. Hier hat er mal wieder den Bock abgeschossen.
Steuer und Sozialabgabenfreie VWL?
VWL werden ausschließlich vom NETTO abgezogen, sie sind also KOMPLETT versteuert und sozialabgabenpflichtig.
Eine einzige Ausnahme gibt es dabei: werden die VWL in eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) eingezahlt, aber auch nur dann, trifft es zu-was sie allerdings dann nicht von der Steuer-und Sozialabgabenpflicht bei der Auszahlung befreit.
Hier werden Leser, die euch glauben, einfach komplett falsch informiert. Super "Finanztipp"