Guten Abend!
Ich bin seit einem Jahr in ETFs investiert, seit einem Halben in Einzelaktien (nutze hierfür Trade Republic, für ETFs Scalable Capital) und musste leider mittlerweile die Abführung der Quellensteuer bei Dividenden (von US-Titeln) hautnah erleben. Da ich mich sonst noch im Rahmen des Freistellungsauftrages bewege, sind das meine ersten Kapitalertragssteuern. Das hat mich zum Denken gebracht und ich würde mich sehr freuen, wenn der/die ein oder andere Erfahrene sein/ihr Wissen mit zweierlei Punkten teilen könnte.
1. Ich habe den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgenutzt. Macht es Sinn, der Bank, die die Quellensteuer abführt, keinen Freistellungsauftrag erteilen? In dem Falle würde sie die 15% Quellensteuer mit der KeSt verrechnen, richtig? Das, was ich dann noch an Steuern zahle, kann ich mir über die Steuererklärung zurückholen und spare die Quellensteuer.
Leider klingt das fast zu einfach – ich vermute fast, dass die Rechnung nicht aufgeht?
2. Ich werde den Sparerpauschbetrag nächstes Jahr (hoffentlich) überschreiten. Selbst wenn ich bei (1) den Freistellungsauftrag doch erteilen soll, macht es Sinn, ihn jetzt für P2P, ETFs (thesaurierend), etc. zu verwenden und das eine Depot für Einzelaktien "freistellungsauftragsfrei" zu halten, oder? KeSt wird dann abgezogen (würde sie ja eh an der einen oder anderen Stelle), aber zumindest mit der Quellensteuer verrechnet.
Ich bin sehr gespannt, was ihr dazu zu sagen habt... und vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!