Hallo zusammen,
bei der Steuererklärung gibt es zwei Möglichkeiten, auf die man die Riesterrente behandeln kann:
- Entweder man nutzt den Sonderausgabenabzug und zahlt gleichzeitig die Zulage steuererhöhend zurück.
- Oder man macht weder das Eine noch das Andere.
Folgende Frage habe ich in diesem Zusamenhang:
Wirkt sich die Entscheidung für eine der zwei Möglichkeiten irgendwie auf die Zulage aus, die tatsächlich gewährt wird?