Abgeltungssteuer bei Minderjährigen/Kindern: Gewinne jährlich ralisieren?

  • Wäre es sinnvoll, bei Kindern jährlich Fonds/Aktien, welche in deren Depot gut im Plus sind, zu verkaufen, also den Gewinn zu realisieren? Es wird bei Kindern i.d.R. ja keine Abgeltungssteuer fällig (bei genügend Freibetrag oder NV-Bescheinigung) und danach kann man gleich wieder einsteigen in dieselben Fonds/Aktien oder den Anlass ggf. zur Umschichtung verwenden.


    Klar, da wird manchmal ein Ausgabeaufschlag fällig oder ggf. Börsenhandelskosten, aber wenn ich mir denke, dass mein Kind auf ein beträchtliches Depot zurückblickt bei Volljährigkeit, bei Verkauf dann aber 25 % Steuer bezahlen muss auf die aufgelaufenen Gewinne, dann ist das nicht so optimal...


    Danke für Anregungen, Infos!

  • Hallo Dallalaban , willkommen im Finanztip-Forum.


    Wäre es sinnvoll, bei Kindern jährlich Fonds/Aktien, welche in deren Depot gut im Plus sind, zu verkaufen, also den Gewinn zu realisieren?

    Aus meiner Sicht ja, ich mache das seit Jahren so und werde den Kindern zum 18. ein steuerfreies Depot übergeben.

    Klar, da wird manchmal ein Ausgabeaufschlag fällig oder ggf. Börsenhandelskosten,

    Ausgabeaufschlag kann man seit rund 15 Jahren umgehen, je nach Fondsbank ist die Transaktion auch kostenlos (z.B. ebase). Hinsichtlich Handelskosten bei ETF und Aktien wäre ein günstiger Broker zu bevorzugen.

  • Zitat

    Aus meiner Sicht ja, ich mache das seit Jahren so und werde den Kindern zum 18. ein steuerfreies Depot übergeben.

    OK prima. Ja, ich wollte meinen Gedanken nur mal bestätigt wissen. Ich finde, das ist ein wichtiges Thema, wo echt Geld in Form von Steuer verblasen wird bei Untätigkeit. Und es ist so einfach!


    Das sollte mal im Finanztip-Newsletter angesprochen werden. Kann mich nicht erinnern, dass da mal konkret drauf hingewiesen wurde... naja.

  • Xenia getaggt für die Moderation.


    Zusatz:

    Es geistern in dem Zusammenhang die Stichworte Gestaltungsmissbrauch und Marktmanipulation durch die Gegend. Wäre schön wenn es dazu etwas verwertbares von FT gäbe.

    Zum zweiten Punkt geben Depotbanken nachfolgende Äußerung der BaFin wortgleich an die Kunden weiter.

    https://www.bafin.de/SharedDoc…04_marktmanipulation.html


    In Würdigung der Höhe des Volumens, bei dem es sich bei der o.g. Steueroptimierung für sich selbst oder Kinder handelt, sollte mMn keine Marktmanipulation vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist kein Gestaltungsmissbrauch.

    Diesen Tipp gebe ich einerseits in Videos immer wieder, gilt für Erwachsene wie für Kinderdepots ;)


    Andererseits hat sich in unserer Vergleichsrechnung auch erwiesen, dass der Unterschied selbst bei optimaler Ausnutzung der 801€ nicht so groß ist wie man meinen möchte.

    Und das gilt bei Kinderdepots über 18 Jahre natürlich ebenfalls.


    Hier das Video zum Steuersparen - Grundaussage: Thesaurierer besparen und nichts machen - nichts groß falsch gemacht. (Es sei denn man legt natürlich mit Hammerrenditen wie Kater.Ka an für seine Kinder und schöpft jedes Jahr >9.000€ Grundfreibetrag aus ;)


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  • So Hammerrenditen braucht es nicht. Wer das Kindergeld für die Kinder anlegt hat bei 200€ p.m., 7% p.a. nach 18 Jahren 41.500 € Wertzuwachs. Da macht dann steuerfrei oder nicht rund 10T€ aus. Da in diesem Beispiel ab den TeenagerJahren man in die Höhe des halben Grundfreibetrags pro Jahr kommt muss man sich schon dranhalten beim steuerfrei machen.

  • Was ist daran schlimm, ein Viertel des Geldes, was dir über Jahre einfach so zugeflossen ist, ohne was zu machen, in Form von Steuern der Allgemeinheit zurück zu geben?

    Schlimm ist es nicht. Das Gemeinwesen soll ja auch finanziert sein. Allerdings bremst es ja den (weiteren) Vermögensaufbau.


    Wenn von vier Möbelpackern immer einer gerade auf Toilette ist, dann dauert der Umzug deutlich länger. (Und der arbeitet nicht einmal mit Zinseszins.) 8|

  • Da jedem Kind ein eigener Grundfreibetrag zusteht, sind die 801 Euro bei langfristiger Anlage nicht die maßgebliche Größe. Wenn absehbar ist, dass das Kind eigenes Geld verdient, Gewinne in Höhe des Grundfreibetrags zzgl. sonstiger Steuerminderungsmomente realisieren. Wenn damit - je nach Höhe der Buchgewinne - ein paar Jahre bevor das Kind Geld verdient angefangen wird, ist die Steuerlast gleich Null. Für die Zwischenzeit sollte der Freistellungsauftrag genügen.

  • Hallo Dallalaban,


    noch ein Aspekt, den Said in seinem Video nicht berücksichtigen kann. Er geht davon aus, dass die Steuerregelungen 30 Jahre konstant bleiben. Eine mehr als unwahrscheinliche Annahme, auch für die hier diskutierten 18 Jahre. Nun habe ich auch nicht die Glaskugel, aber m.E. ist es wahrscheinlicher, dass sich in Zukunft die Steuerregelungen für Kapitalanleger verschlechtern als das auf bereits gezahlte Steuern noch nachträglich Steuern aufgeschlagen werden. Um bei Saids Beispiel zu bleiben, wenn nach 15 Jahren der Steuersatz für Kapitalerträge plötzlich auf z.B. 45% erhöht wird, hat die Methode „Chris“ deutliche Nachteile gegenüber der Methode „Emre“.


    Auch diese Überlegung spricht für die Ausschöpfung der aktuellen Freistellungsregelungen jetzt und jedes Jahr.


    Gruß Pumphut