Bezogen auf den konkreten Fall: nein.
Studium in Österreich bedeutet unabhängig vom Wohnsitz Versicherungspflicht in Österreich.
Nach dem Umzug bist Du "Grenzgänger".
Beiträge von Lange Oog
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Tja, es wird sie jetzt schockieren, aber ..... KEINE!
Die Ansparung erhöht sich aber auch nicht!
Ansonsten ist damit dieses komplexe Thema aber nicht einmal am Rande geklärt.
Und eigentlich können sie mit der Antwort auch nichts anfangen!
Sie haben aber offensichtlich nicht verstanden, was Alterungsrückstellungen sind!
Bitte lesen ..... -
Ich antworte, wenn ich mit dem Lachen fertig bin!!
Marketing ist ALLES!
1. eine DU-Klausel ist, außer bei Beamten auf Widerruf oder Probe eher irrelevant und dort braucht es schon der sehr speziellen Ausführung.
ABER: sie erleichtert ggf. im konkreten Einzelfall die Erlangung der Rentenleistung!
2. wenn wir jetzt in dieser Potenz angekommen sind, dann wirkt die gleiche in die Richtung "spezielle Dienstunfähigkeitsklausel"!
3. wer dazu etwas lesen und verstehen will: DU - ja oder nein oder vielleichtP.S.: Vollzugsunfähigkeit ist übrigens der Fall, wenn ein verurteilter Straftäter seinen Dienst nicht antritt - ich hoffe ja, dass die Tochter keinen Anlass zur Sorge gibt, dass ausgerechnet dieses Risiko abgesichert werden soll!
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Urlaub im KG Bezug ist zulässig ...... die GKV wird dazu sicher gerne beraten!
Wenn es eine PKV KTG Versicherung ist, würde ich da berechtigte Zweifel äußern wollen! -
Fakt ist, dass es zwar geht, aber definitiv nicht so!
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Wie kann man aus einer so einfachen Fragestellung etwas so Kompliziertes machen!
1. Anspruch auf Kindernachversicherung besteht bei beiden Elternteilen soweit die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Drei Monate Vorversicherung ist kann, nicht muss!
2. Soweit bei de Versicherer beihilfekonforme Tarife und auch für diese Beihilfe-VO anbieten.
3. Man kan theoretisch die ganze Familie über den markt verteilen - müsste dann aber noch ein paar Kinder zeugen!
P.S.: Um "ein Elternteil ist GKV" geht es gar nicht -
Wäre die Mitversicherung des Kindes bei der beamteten Mutter aufgrund der Beihilfe Situation nicht das beste?
Was hat der Anspruch auf Beihilfe mit der Wahl des Versicherers zu tun?
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Doch, "automatisch"gilt meines Wissens bei der Kombi GKV (angestellt) und PKV. Hier wird das Kind beim Besserverdienenden mitversichert.
nein! Automatisch gibt es nur bei der GKV!
Familienversicherung besteht per Gesetz und nicht per Antrag und Annahme desselbigen! -
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Es geht nicht um die Partnerin, sondern um ayycd11 selbst als Besucher. Das steht im zweiten Satz der Frage.
Dann isst es natürlich anders!
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meine Partnerin ist aktuell durch eine Expat Entsendung durch ihren Arbeitgeber in Schweden (EU).
Die Kosten einer Behandlung, die nicht gedeckt wären, müssten vom Arbeitgeber bezahlt werden!
Das ist Gesetz!
Der Arbeitnehmer trägt kein Risiko - deswegen ist für diesen Fall ein entsprechender Abschluss völlig unsinnig!
Vor allem weil eine Police für viele Reisen in einem Jahr - Dauerpolice - absichert, Reisen für 42 oder 56 Tage absichert .... oder die ersten Tag einer längeren Reise. Entsendung ist eine Reise, die zwei oder ggf. auch mehr Jahre andauert! Auch wenn man zwischenzeitlich nach Hause kommt. -
Ich müsste auch vor dem LG Stuttgart klagen. Kann nur die Süddeutsche Krankenversicherung oder die Württembergische gewesen sein.
Warum - Gerichtsstand ist Dein Wohnort oder der Sitz des Versicherers - kann man frei wählen!
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Für ihn ist die AU-Klausel quasi eine Pflichtkomponente des BU-Vertrags, die in jedem Fall enthalten sein sollte.
Dogmatismus ist da leider nicht der richtige Weg!
Es hängt ja von vielen Punkten ab .....
Was macht man beruflich, wie ist die Versorgungssituation insgesamt, wo ist man krankenversichert (GKV oder PKV), hat man Anspruch auf KG(KTG versichert, Nettolohnausgleich durch Arbeitgeber, etc.
Dogmen sind falsch - Glaubensfragen gehören in Gotteshäuser und nicht in die Versicherungsberatung!
Wenn die Empfehlung wirklich von einem VersicherungsBERATER kam, dann liegt die ja als Gutachten oder in Schrift- bzw. Textform vor, oder?
Dann haftet der auch für seine Empfehlung! -
Es gibt einen Vertrag in dem steht, was versichert ist ... der Rest ist Handwerk!
Bei mehreren Gesellschaften erlebt? Frage: Beruf Rechtsanwältin, weil Vermittler haben ja mit Rechtsschutz-Schaden eigentlich nichts zu tun!
ODER
Bereits mehrere Rechtsschutzversicherer als Kunde durchlaufen und prozesswütig?
Wenn Vertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge besteht und ein Versicherer verklagt werden muss, dann muss man das nur korrekt vortragen und erhält Deckung!
Andernfalls muss man Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer führen.
ach ja - § 164 VAG lesen! -
1. Wenn du gegen eine Gesellschaft rechtlich vorgehen möchtest, bei dieser aber die Rechtsschutzversicherung hast, wird der Fall nicht übernommen.
Das ist ein Mythos oder Märchen - sorry, aber das ist so falsch!
Wie oben schon beschrieben vertritt der Vertreter die Interessen der Gesellschaft und es wird hierbei nicht für Vermögensschäden des Kunden gehaftet.
Auch Versicherungsvertreter und Versicherer haften für Vermögensschäden, wenn schuldhaft ein Schaden verursacht wurde! -
Freiberuflich und 450 Euro?
OK - ich würde nicht telefonieren, weil da hat man je keine verbindliche Auskunft!
Ansonsten ist der Gewinn nicht das, was den Ausschlag gibt!
Das sollte die GKV beurteilen - in Text- oder Schriftform nachdem man das geschildert hat! -
Hallo Finanztip'ler,
ich habe die letzten Woche alle möglichen Videos zu ETFs unter Altersvorsorge geschaut und mich zusätzlich noch im Netz schlau gelesen.
Die Berater können einen immer ganz schön verwirren.VG Saintenr

Waren es BERATER oder waren es Vermittler ? Warum kann man die begriffe nicht korrekt verwenden?
Wenn Du nicht weißt mit wem Du geredet hattest, dann ist es auch nicht verwunderlich, dass Du nicht weißt, was Du vereinbart hattest! -
Die Tochter studiert und ist in der GKV - die Tochter hat mit dir nichts mehr zu tun!
Sie unterfällt ab 01.10.2020 der KVdS!
Beitrag 105,05 Euro mtl. bei der TK - ab 23 und kinderlos 106,93 Euro (Stand 2020)! Das ist KVdS bei der TK!
Ab 01.01.2021 bei Arbeitslosigkeit und Einkommen unter JAEG dann Familienversicherung!
Entweder bei der Frau, wenn sie auch die Mutter ist!
Auch bei Dir, wenn Du versicherungspflichtig wirst!
Bei Befreiung natürlich nur bei der Frau, die Mutter ist - wenn Ü55 plus Faktorenerfüllung regelmäßig dann auch!
Von Befreiung würde ich aber abraten!
ABER:
1. der AG meldet da gar nichts! Das meldet man schon bitte selbst und zwar bei der GKV!
2. einen AG-Zuschusss gibt es für Beiträge der Tochter in der GKV nicht!
P.S.: ich werde keine Nachfragen beantworten .... DANKE! -
Natürlich erfährt man das!
Sorry, aber was soll diese Diskussion an Mehrwert bringen?
Wenn man SV-Meldungen nicht lesen kann, dann kann man sie nicht lesen - PAL = Problem anderer Leute!
Fragen sie 'Ihren Arbeitgeber, Ihr Personalbüro, Ihre Krankenkasse! -
ich bin fasziniert - nach mehr als 40 Jahren fällt auf, dass man als GKV Mitglied zwischen den Mitgliedsfirmen changieren kann ........
Unglaublich!
Wobei man bis zum 01.08.2013 tatsächlich durch das Raster fallen konnte!
Man muss gar nichts tun - ggf. ist Kommunikation it der Krankenkasse sinnvoll ....