Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten
Diese Regelungen stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versichertenentlastungsgesetz. Bevor es in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch darüber diskutieren und abstimmen. Änderungen sind also noch möglich.
Beiträge von Lange Oog
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Ein Assekuradeur ist Vertreter - steht so auch in der Erstinformation .....
- Wir sind als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 derGewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-28T4-FR2FB-76registriert.
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sehe ich kaum eine Chance - laufende Behandlung
Damit sind auch diese Zauberlösungen aus dem WIWO-Artikel regelmäßig nicht erreichbar.
Es gibt, und das würde hier ggf. greifen, auch eine spontane anzeigepflicht, aber nur bei "Arglist".
Ja, das ist ganz dünnes Eis - eigentlich seriös und sauber nicht zu versichern.
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Spar Dir Dein Geld .....
Nein, es gibt nichts sinnvolles, was man absichern könnte, wenn das, was du andeutest, auch nu Ansatzweise Realität ist und in den Akten werden noch viel mehr ICD-Schlüssel auftauchen, als Du annimmst!
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Da es hier um Unterlassung - und eben nicht um einen Einzelfall Honorarstreit - gegangen ist, ist das schon sehr aussagefähig!
Aber - es ist davon auszugehen, dass Minerva in Berufung geht und das OLG München entscheidet, wenn es keine Sprungrevision geben sollte.
OLG Karlsruhe im Bereich Versicherungsmakler wird dann aber richtungsweisend sein!
Im weitesten sinn kann OLG sehr wohl höchstrichterlich sein - es muss nicht immer der BGH sein - wenn es um eine generelle rechtliche Bewertung gegangen ist und nicht inter partes geurteilt wurde.
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Bitte beachten:
"Versicherungsberater dürfen keine erfolgsabhängigen Honorare verlangen. Das hat das Landgericht München entschieden."
1. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Rechtsmittel sind zugelassen.
2. es betrifft nur VersicherungsBERATER - VersicherungsVERMITTLER werden nächsten Monat in Karlsruhe entschieden!
3. es betrifft nur die erfolgsabhängige Bezahlung ohne Beachtung der Besonderheiten des § 4a RVG - das ist analog LG HH in 2013.
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zu 3) Finanzamt - der freie Beruf meldet sich beim Finanzamt ab, weil er sich dort auch anmeldet!
Sie werden scheinbar mit dem Mindestbeitrag für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige belegt ....
Die Abfindung aus dem Kapitalwahlrecht einer privaten Rentenversicherung ist nicht beitragspflichtig!
Reden sie mit der Krankenkasse!
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"Ich habe keine anderen Einnahmen als diese Auszahlung und ich bin vom Status her "selbstständig" (Freiberuflerin), aber eigentlich arbeitslos. Heißt das, dann wäre die Höhe des Beitrags korrekt?"
1. dann ist er ggf. korrekt!
2. selbstständig und arbeitslos geht bitte wie?
3. man hätte das Gewerbe (oder den freien Beruf) zum 31.07.2017 abmelden müssen - hat man nicht, dann ist es so!
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Das nennt sich Versicherungsberater .....
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Bei einer privaten Rentenversicherung und insbesondere einer Kapitalleistung ist das nicht vorgesehen.
Die Ertragsteile der Renten, wenn Rente gewählt.
Die Kapitalerträge aus der Anlage der Auszahlung.
Wenn Sie nicht hauptberuflich Selbstständig sind und keine Einnahmen haben, dann ist die Höhe des Beitrages in den beiden Monaten nicht korrekt.
Bitten Sie um einen widerspruchsfähigen Bescheid und legen Sie Widerspruch ein.
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Der Ertragsanteil der Rente wird laufend verbeitragt.
Wird Kapitalauszahlung gewählt wird nicht verbeitragt, außer Ertragsanteile bei Abschluss nach dem 31.12.2004.
Wer die Kapitalauszahlung anlegt ist mit Kapitalerträgen wieder dabei.
Es gibt dazu Durchführungsbestimmungen - Rundschreiben Gesamteinkommen!
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Wieso sind denn die Betreuungsbeträge bei den einzelnen Haftpflicht Angeboten unterschiedlich? Die rabattieren sogar die 1,-- Euro mtl. - ist der Aufwand von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich?
Und wieso wird teilweise 20% aus dem Bruttobeitrag als Provision berechnet? Es gibt ja erst einmal die Versicherungssteuer, die in Höhe von 19% herauszurechnen ist! Von dem dann Netto-Betrag gibt es dann zwar regelmäßig 20-25% Provision, aber eben auch 30-35% .....
Da hier gezweifelt wird, das 12 Euro ausreichen .... nur als Hinweis: Der normale Versicherungsmakler hat aus einer PHV kaum mehr als 12 Euro! UND: gonetto ist Versicherungsmakler und nichts Anderes!
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Genau - Experten und Profis fragen!
Wenzel gehört da aber auch dazu!
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Nein:
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände/Institutionen:
- Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
- Direktversicherungsgeschädigte e. V.
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
- Sozialverband VdK Deutschland e. V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Einzelsachverständige:
- Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback
- Prof. Dr. Heinz Rothgang
- Prof. Dr. Helge Sodan
- Prof. Dr. Wolfgang Spoerr
- Barbara Sternberger-Frey
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Prof. Dr. Eberhard Wille
https://www.bundestag.de/dokumente/text…sundheit/549950
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Es sind Produktinformationsblätter vorgeschrieben aus denen man das sehr genau erkennen kann!
Die Gesellschaften die Nettoprodukte anbieten, bieten die identischen Produkte auch mit Abschlusskosten an - man kann also die Wirkung vergleichen.
Was Brutto und was Netto ist, haben Wirtschaftswissenschaftler definiert und der BGH auch.
Versicherungsmakler sind natürlich als Einkäufer für den Kunden tätig und Vertrauen ist schon relevant.
Versicherungsberater ebenfalls, aber mit dem Verbot der Annahme von Provisionen und der gesetzlichen Regelung der Durchleitung (48c VAG) wenn doch ein solches Produkt vermittelt wird.
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Das Gesetz ist seit dem 23.02.2018 teilweise in Kraft.
Weite Teile sind noch gar nicht umgesetzt, weil der Fortgang stockt. Das hat mit der EU zu tun.
Seit dem 20.07.2017 bis zum 23.02.2018 konnte keine Registrierung durch die zuständigen IHK für den Beruf Versicherungsberater bearbeitet werden.
Sicherlich macht es keinen sinn in solchen Zeitabständen sich mit solchen Fragen zu beschäftigen.
Es hat aber auch etwas mit der "ich lasse mich kostenlos beraten" oder "ich befrage die anonyme Schwarmintelligenz" zu tun.
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2010 nach § 8 VVG a.F. abgeschlossen - ich bin erstaunt?
Wer die Änderungen kennt, der weiß, dass sie redaktionell waren, aber nicht elementar.
Ich lasse mich gerne belehren, was sich am 11.06.2010 durch Art. 10 vom 29.07.2009 BGBl I S 2355 geändert haben soll, dass so elementar ist ...
a.F. ist übrigens das VVG in der Version bis 31.12.2007 (außer KV, da ist es bis 31.12.2008).
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Nein, begünstigt sind die Personen, die vertraglich genannt sind, wenn das Gesetz es zulässt!
Und für die Kosten der Bestattung haben ja auch der Partner und die Kinder aufzukommen - ansonsten kam bisher jeder unter die Erde ... Sozialstaat nennt man das.
Private Versicherungen sind da eher nicht verpflichtet.