Beiträge von Pantoffelheld

    Hallo ichbinich, die bisherige sehr hohe Förderquote lässt einen Ausstieg per Kündigung unattraktiv erscheinen, weil die schöne Förderung dann futsch ist.

    Allerdings sind 31 Jahre eine lange Zeit. Wenn sich durch weiter schlechte Performance über lange Jahre die Auszahlung in Richtung Beitragsgarantie bewegt, dann wird die Inflation nicht abgedeckt. Mit einem langjährigen Durchschnitt von 2,5 % gerechnet würden von den 4950 € nur noch eine Kaufkraft von 2300 € übrig bleiben.

    Die Riester-Beitragsgarantie ist a) eine Mogelpackung aber b) versaut dennoch die Rendite, weil gerade in der ersten Vertragshälfte extrem konservativ angelegt werden muss.

    Eventuell kannst Du aber innerhalb des Vertrages noch tunen. Neben der TopRente Balance gibt es auch noch eine Dynamic. Die Seite https://www.avl-investmentfonds.de/depotpartner/p…balance-dynamik lässt vermuten, dass man nach Abschluss noh wechseln kann. Außerdem sieht es so aus, als ob man durch den Wechsel zu AVL als Vermittler einen Teil der Kosten sparen könnte. (Das ist ein bekannter Anbieter. Ich habe selbst noch keine Erfahrungen.)#

    Es besteht immer noch die Hoffnung, dass sich in absehbarer Zeit die Riester-Rahmenbedingungen so ändern, dass es attraktive Angebote gibt, zu denen man denn wechseln könnte.

    Drei Punkte noch von mir:

    • Anders als von mir behauptet, kann es für die Bank doch ein Problem sein, bei Kontopfändung einen neuen Kredit zu vergeben. Sie hätte ein Haftungsrisiko. Also bleibt es bei der Option Teilkündigung des Dispo auf dem aktuellen Stand.
    • Das von Achim geschilderte Verhalten der Sparkasse mit dem Gesprächsangebot bei Dauer-Dispo ist nicht nur sinnvoll, sondern auch die Pflicht jeder Bank.
    • Bei der Schuldnerberatung geht es in erster Linie um die Vorbereitung einer Privatinsolvenz. Umgang mit Geld, Planung, Haushaltsbuch usw. gehören auch dazu, spielen aber eine untergeordnete Rolle. Wenn es gar nicht um die Inso geht, gibt es auch Angebote nur zum Thema, bei denen man wesentlich leichter an einen Termin kommt.

    Achte bei der Suche nach einer Schuldnerberatung darauf, dass es sich um eine geeignete Stelle gemäß § 305 InsO handelt und die Beratung kostenlos ist. Das machen in der Regel Kommunen oder Karitative Einrichtungen.

    Das trifft auf die ersten Treffer in der Suchmaschine in aller Regel nicht zu. Also weiterblättern!

    Die Postbank hat den Bogen raus: Um die von ihr selbst im Zuge der Eingliederung in die Deutsche Bank erzeugten Probleme zu lösen, wird man von Pontius zu Pilatus (Pilates?) geschickt. "Das machen Sie am besten online." (Geht nicht.) "Gehen sie in die Filiale." (die inzwischen einzige in dieser 340.000 Einwohner-Stadt). "Nein, das machen wir hier gar nicht. Ich gebe Ihnen die Karte von unserer Hotline." (Gut so, denn die Telefonnummer der Hotline ist kaum noch zu finden. Dann Warteschleife, lange Warteschleife .) "Nein, telefonisch geht das nicht. Da brauchen wir ein Formular, das Sie schriftlich einreichen müssen." Antwort auf das zugeschickte Formular: "Vielen Dank, aber wir können das so nicht bearbeiten. Ihre Legitimation ist abgelaufen. Bitte gehen Sie zum Schalter, um sich erneut zu legitimieren." Banking in excellence 2024.

    Deshalb nehme ich meine Finanzgeschäft am liebsten selbst in die Hand.

    Du gründest eine Bank?

    Eine Vollmacht hierfür gibt es nicht?

    Ein Betreuer braucht keine Vollmacht. Er ist nicht Bevollmächtigter, sondern handelt als rechtlicher Betreuer als wenn es die Person selbst tun würde.

    Wobei eine Vollmacht nicht unbedingt schlechter ist - im Gegenteil läuft es in Finanzdingen viel geschmeidiger damit. Die Vollmacht muss aber vorher da sein bzw. der Vollmachtgeber muss noch geschäftsfähig sein. Das war hier offensichtlich nicht der Fall, denn sonst hätte keine Betreuung eingerichtet werden dürfen.

    Rein theoretisch sollte es bei jeder Bank gehen. Die Betreuung beruht auf dem BGB. Allerdings können Banken sich (abgesehen von Sparkassen und dem Sonderfall Basiskonto) ihre Kunden aussuchen. Direktbanken wollen keine komplizierte Kunden, weil die sich nicht automatisieren lassen.

    Jobima2 Du könntest weiter bei Banken herumfragen, vielleicht ein spezialisiertes Betreuer-Forum aufsuchen usw. Aber in Betreuungsfällen lohnt sich Tagesgeld-/Festgeld-Hopping noch weniger als sonst. Sei nicht zu kreativ und denke an die mündelsichere Anlage. Im Zweifelsfall vorher mit dem Rechtspfleger telefonieren.

    Wenn Du der Schwiegermama etwas Gutes tun möchtest und gerade etwas Zeit hast, könntest Du den Blick auch auf andere Felder richten: Stimmen die Heimabrechnungen? Kommt der Barbetrag auf dem Bewohnergeldkonto an? Gibt es stimmige Abrechnungen? Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse? GEZ abgemeldet? Gibt es Dinge, mit der man ihr über die normale Heimversorgung hinaus eine Freude machen und für die man Dienstleister beauftragen kann?

    Was steht denn in der Renteninformation zur Höhe der EM-Rente? Wenn das (zu) wenig ist, kann ggf. mit weiteren Leistungen aufgestockt werden. Wohngeld wäre als erstes zu prüfen. Wenn das nicht möglich ist oder nicht ausreicht, Bürgergeld. Leistungen der Pflegeversicherung kommen wohl eher nicht in Frage.

    Zu 1. Wenn wir mal wieder die Gesprächsrunde mit den Moderatoren machen, könnten wir sie bitten, doppelte Beiträge zu entfernen. Das kommt bei dieser Forensoftware immer mal wieder vor.

    Eine Pfändung ist idR schon ein deutlicher Hinweis, dass jemand nicht mit Geld umgehen kann. Da möchte ich auch keinen unbesicherten Kredit vergeben.

    Schon die regelmäßige Nutzung des Dispos ist ein ein Hinweis, dass jemand nicht mit Geld umgehen kann. Und da kündigt die Bank auch nicht den Dispo, sondern freut sich und macht weiter. ;) Auch muss eine Pfändung nicht unbedingt ein Hinweis auf zu wenig Geld sein, sondern kann auch auf unterschiedlichen Meinungen über die Rechtmäßigkeit einer Zahlung plus Unerfahrenheit im Umgang mit den gelben Briefen beim Empfänger beruhen.

    In diesem Fall führt das Verhalten der Bank dazu, dass @birdofpray nicht einfach die 300 € vom nächsten Zahlungseingang begleichen und die Pfändung damit erledigen kann, sondern Forderung und Pfändung weiter bestehen bleiben, Geld kosten und das Leben erschweren.

    Leider hat der Fragesteller uns die weiteren Rahmendaten nicht genannt. Nur als Beispiel: Wenn wegen der 300 € die Bank 9000 € Dispo sofort fällig stellt, und bei einer Einkommenshöhe von 2900 € und einer Miete von 1100 € jeden Monat 2900-1500 Freibetrag=1400 € abgreift, dauert es gut sechs Monate, bis er vollständig ausgeglichen ist, Das werden sechs sehr lange Monate mit 400 € übrig nach Mietzahlung...

    Richtig wäre es m.E. gewesen, dass die Bank eine Teilkündigung des Dispos so vornimmt, dass keine weitere Nutzung über den aktuellen Stand hinaus möglich ist. Dann hätte die Bank die Besonderheit Pfändung bei eingeräumtem Dispo im Sinne ihrer Haftung berücksichtigt (falls der Gläubiger daran gedacht hat, auch den Dispo zu pfänden; das steht im Beschluss) und die Sache wäre schnell aus der Geld. Den kompletten Dispo de facto sofort fällig zu stellen, ist unangemessen und kann zu ernsthaften Schwierigkeiten führen (zwei ausgebliebene Mietzahlungen reichen für eine fristlose Kündigung).

    Und es hier ganz besonders unangemessen, weil die Bank gleichzeitig auf dem Festgeld sitzt, von dem sie sich bei Bedarf bedienen kann. Die muss auch nicht bis zur Fälligkeit warten...

    Hallo birdofprey , Deine Bank weiß vermutlich selbst nicht so genau, wie Kontopfändungen funktionieren. Das sind doch alles Standardprobleme, über die man eigentlich nicht verzweifeln müsste. Du bist nun wirklich nicht der erste mit einer Pfändung bei genutztem Dispo. Dass die Bank reflexartig den Dispo kündigt, um sich in Deiner vermeintlichen Krise ihr Geld zuerst zurückzuholen, wirft kein gutes Licht auf sie. Man fragt sich, ob das überhaupt zulässig ist. Dass bei Kontopfändung kein Kredit gewährt werden kann, ist Unsinn.

    Das alles würde ich zum Anlass nehmen, mir eine andere Bank zu suchen. Am besten schon morgen. Damit kannst Du a) dem Spuk um Dein aktuelles Konto am schnellsten ein Ende bereiten und b) die aktuelle Bank da treffen, wo es ihr weh tut: Bei zukünftig entgehenden Gebühren und Provisionen.

    Ich fürchte, dass das Finanzamt den Begriff Nachlassverbindlichkeiten wesentlich enger auslegt, als Herr T. erhofft. Das sollten Schulden, Kredite, Hypotheken und unbezahlte Rechnungen sein, so wie sie am Tag X auf dem Tisch liegen. (Problem ist manchmal, dass sie eben nicht auf dem Tisch legen und der Erbe in spe raten darf, ob der Nachlass vielleicht überschuldet ist.)

    Um beim Autobeispiel zu bleiben: Eine fiktive unbezahlte Rechnung für die Jahresmiete des Parkplatzes wird wohl dazu gehören. Die nächste Rechnung aber nicht und auch keine Kfz-Steuer und Versicherung. Das sind eben Kosten, die mit dem Betrieb eines Fahrzeuges verbunden sind. Die mindern aber nicht den Wert des Fahrzeuges. Wenn Herr T. solche Kosten geltend machen möchte, müsste er einen Kfz-Handel als Gewerbe anmelden.

    in einen oder mehrere ETFs investieren. Die Grundsatzfrage lautet dabei nach wie vor: Alles in einen ETF ok? Oder aufgrund der Höhe (> 100k) besser in mehrere ETFs?

    Es spricht nichts dagegen, alles in einen ETF zu stecken, wenn er der richtige ist (also weltweit, keine Branchen). Die Grenze der Einlagensicherung spielt hier keine Rolle, weil der Inhalt Deines Depots Sondervermögen ist, das Dir gehört und auf das die Bank keinen Zugriff hat.

    Hallo birdofprey, verstehe ich es richtig, dass Du einen Geldeingang von über 1.491,75 (dem aktuellen Pfändungsfreibetrag) erwartest, der durch den genutzten Dispo unter diese Grenze gedrückt worden wäre? Das hätte so oder so nicht funktioniert.

    Hast Du Familie? Dann steht Dir ein höherer Freibetrag zu. https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle Bestimmte Zahlungen wie Pflegegeld sind ebenfalls von der Pfändung ausgeschlossen. Das musst Du der Bank mitteilen.

    Was spricht dagegen, die 300 € pfänden zu lassen? Dann ist die Pfändung erledigt und Du kannst Dir den Zauber mit dem P-Konto sparen.

    Wie groß ist das Ausmaß Deines Problems insgesamt?

    Die Bank wird Dir zur Umschuldung des Dispo recht wahrscheinlich einen Kredit anbieten. Was bleibt ihr sonst groß übrig? (Sich direkt am Konto bedienen, aber dann würdest Du die Bank wechseln. Oder den Lohn pfänden. Sie weiß ja, wer der Arbeitgeber ist. Also bleibt ihr doch was übrig...) Sieh Dir die Konditionen gut an. Das sollte ein gutes Stück unter dem Dispozins sein. Du bist beim Kredit an den Ratenplan gebunden und kannst nicht einfach zurückzahlen wie es passt.

    Dieser ganze EU- und Öko Kram vernichtet nun mal den verbliebenen Wohlstand.


    Varta und Baywa sind Beispiele dafür.

    Genau. Darum gab es auch vor 1993 in Europa keine Unternehmenspleiten, genauso wie heute noch in allen anderen Teilen der Welt außer eben in EU-Europa.

    was ist, wenn man es innerhalb der 3 Jahre schaffen sollte, alle Rückstände und Verfahrens-/Verwalterkosten zu begleichen?

    Ich wollte es eigentlich noch dazu geschrieben haben: Wenn alle Schulden, alle Zinsen und alle Verfahrenskosten bezahlt sind, wird das Verfahren wohl vorzeitig beendet. Dazu habe ich aber keine praktische Erfahrung.

    Neben deinem normalen Girokonto eröffnest du noch ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank

    Bitte genau hinsehen: In einem laufenden Insolvenzverfahren darf man nur ein Konto haben. In der anschließenden Wohlverhaltensphase geht es dann wieder. Das Insolvenzverfahren dauert einige Monate. Beide Phasen zusammen dauern drei Jahre.

    Die Anordnung der Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt deutet auf schwerwiegende Probleme mit existenzbedrohenden Folgen hin. Von daher sind eventuell nicht alle Tipps direkt auf diesen Fall anwendbar, weil es technisch nicht geht oder nicht ins Konzept passt oder am Handeln bei der Umsetzung scheitert.

    Mein Ratschlag ist nach wie vor, jeden Monat mit dem Geld des Monats zurecht zu kommen, und keine finanziellen Verpflichtungen einzugehen. Wenn das gut läuft, kann das Verfahren verfeinert werden.