Beiträge von Cimm

    Danke, Kater.Ka!

    Eine Abrechnung über den fiktiven Verkauf habe ich zwar in meinen umfangreichen Unterlagen nicht gefunden, aber Deine Antwort war trotzdem sehr hilfreich, auch bzgl. der Änderung ab 2018.

    Ich habe grob überschlagen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mein Freistellungsauftrag wegen der guten Entwicklung des Fonds auf keinen Fall ausreichen wird. Ich habe den Freistellungsauftrag noch so weit wie möglich erweitert und die Verkaufssumme reduziert - und warte jetzt einfach mal ab, wie viel Steuern mir dann noch abgezogen werden ...

    Ich lege seit mehr als 20 Jahren vermögenswirksame Leistungen in einem Fondssparplan an. Nun möchte ich das erste Mal Anteile verkaufen und abschätzen, ob mein Freistellungsauftrag hoch genug ist, um keine Steuer abgezogen zu bekommen. Wie kann ich das berechnen? Der Fondsanbieter kann mir das leider nicht sagen.