Habs rausgefunden:
1. Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes--> die Bemessungsgrundlage erhöht sich.
2. Hinzurechnen der erhaltenen Riesterförderung--> die Bemessungsgrundlage erhöht sich.
3. Abzug von Ermäßigungen z.B. aus Handwerkerleistungen, Spenden an politische Parteien--> Bemessungsgrundlage verringert sich.
Mensch, das müssen kluge Leute sein, die sich so was komplexes ausdenken...
Danke für euere Hilfsestellungen.
Hornie, das hätte ich auch als nächstes gemacht, in der Tat sind die schon hilfsbereit