Beiträge von Andi6904

    Habs rausgefunden:

    1. Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes--> die Bemessungsgrundlage erhöht sich.

    2. Hinzurechnen der erhaltenen Riesterförderung--> die Bemessungsgrundlage erhöht sich.

    3. Abzug von Ermäßigungen z.B. aus Handwerkerleistungen, Spenden an politische Parteien--> Bemessungsgrundlage verringert sich.

    Mensch, das müssen kluge Leute sein, die sich so was komplexes ausdenken...

    Danke für euere Hilfsestellungen.

    Hornie, das hätte ich auch als nächstes gemacht, in der Tat sind die schon hilfsbereit :)

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand erklären, wie sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer errechnen läßt? Ich komme einfach nicht darauf.

    Hier die Daten:

    Nach Abzug des Kinderfreibetrages vom zu versteuernden Einkommen ergibt sich laut Einkommenssteuerbescheid ein Betrag von 32146€, was soweit korrekt ist.

    Laut Splittingtabelle ergäbe sich bei diesem zvE von 32146€ eine Steuer und somit die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer von 2292€.

    Tatsächlich errechnet das FA aber eine Bemessungsgrundlage von 3290€, die mit 8% multipliziert dann die Kirchensteuer ergibt.

    Ich habe da ein paar Kandidaten im Verdacht, die zu dieser abweichenden (höheren) Bemessungsgrundlage führen, nämlich

    Kurzarbeitergeld

    Riesterförderung

    Spenden an politische Parteien

    Abgeltungssteuer

    und??

    Aber wie ich es auch drehe und wende, ich komme nicht auf den Betrag des FA.

    Meine Frage lautet also: wie errechnet sich die Bemessungsgrundlage.


    Vielen Dank für Eure Hilfe