Beiträge von johnny-banana

    Die übermittelten Daten in Elster stimmen mit denen meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. Es gab eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung, die im Frühjahr zugesendet wurde. Die eingetragenen Daten sind aber identisch mit der usprünglichen Bescheinigung.

    Der Tipp mit der Tabelle ist gut, das versuche ich mal. Vielleicht komme ich dann ohne Lohnsteuerverein aus. Ich danke dir sehr für deine Mühe und die ausführlichen Antworten!

    Hallo Achim,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort!


    Du solltest das anteilige Bruttogehalt für den Dezember 2022 zurückzahlen, sowie die Nettogehälter für Januar 2023 und Februar 2023. All das geschah irgendwann im Frühjahr 2023.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Jawohl, genau richtig verstanden.


    Gleiche Sache: Zuflußprinzip.

    Das ist schon mal ein gutes Stichwort. Das würde ja bedeuten, es sollte in der Steuererklärung für 2023 Thema werden und auch in der Lohnsteuerbescheinigung dabei sein, denke ich.


    Eventuell kannst Du den Finanzfluß auch in Deinem aktuellen Entgeltnachweis erkennen; manche Firmen (und Behörden?) lassen dort die jeweiligen Teilsummen mitlaufen. Das Gehalt ist ja irrig noch zwei Monate weitergezahlt worden, auch dafür müßte es ja Korrekturbuchungen geben.

    Es gibt Korrekturbuchungen in diesem Kalenderjahr, diese betreffen meinen Familienzuschlag und auch meine Monate Elternzeit. Allerdings verteilt sich das alles auf mehrere Monate und ist sehr schwierig nachzuvollziehen. Eventuell würde es hier vielleicht wirklich Sinn ergeben, mal einen Steuerberater drüberschauen zu lassen. Nur für den "Bruttoüberschuss" aus 2022 ist das aber tatsächlich nicht lohnenswert.

    Das Elterngeld zahlt hier die Elterngeldstelle der Stadt, gilt da dann auch das Zuflußprinzip?

    Ich gehe mal davon aus, dass alles mit der Lohnsteuerbescheinigung 2023 bereinigt wird und schiebe das dann auf das nächste Jahr.

    Danke nochmal!

    Hallo zusammen,

    meine Steuererklärung über Elster mache ich seit einigen Jahren selbst und bisher lief auch alles super. Aber für 2022 habe ich zum ersten Mal etwas Neues und bin da ratlos.

    Ich habe kurz vor Weihnachten 2022 ein Kind bekommen und ging mit dem Geburtsdatum in Elternzeit. Da ich Beamter bin bekomme ich mein Gehalt immer zum Monatsbeginn. So habe ich dann für Dezember 2022 das Geld für den gesamten Monat Anfang Dezember erhalten (zu viel, weil ich ab Geburtsdatum ja in Elternzeit war). Nachdem ich die bezügezahlende Stelle im Februar selber darüber informieren musste, dass mir weiter Gehalt gezahlt wurde, habe ich eine Rückforderungsaufforderung bekommen. Ich sollte das ausgezahlte Gehalt für den Zeitraum zurückzahlen, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Tage im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 das Bruttogehalt zurückzahlen müsse, das Nettogehalt (also das tatsächlich ausgezahlte) habe ich nur für den Zeitraum ab 1.1.23 zurückgezahlt. Ich sollte also mehr Geld zurückzahlen, als ich bekommen habe. Das könne ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen. Ich frage mich nun, an welcher Stelle in Elster ich so eine Geschichte angeben kann? Oder wird dies erst mit der Erklärung 2023 fällig, da diese ganze Auszahlung und Rückzahlung auch erst in diesem Jahr lief?

    Ebenso frage ich mich, ob ich das Elterngeld auch schon in der Erklärung für die paar Tage in 2022 angeben muss, auch wenn die Auszahlung erst 2023 kam?! In meiner Jahresübersicht für 2022 ist noch nichts zu finden. Wird diese vielleicht dann für 2023 automatisch angepasst und ich bekomme das zu viel gezahlte Geld dann ohnehin zurück?

    Ich hoffe, jemand hat eine Ahnung von dieser exotischen Geschichte.. (Vielleicht ist es auch Standard, aber all meine KollegInnen konnten mir schon einmal nicht helfen ;)

    Danke und viele Grüße!