Beiträge von Referat Janders

    Oha, das ist eine stattliche Summe.

    Erklären könnte ich mir das nur, wenn bisher gar keine Steuer gezahlt wurde.
    Dann könnten 25% Durchschnittssteuersatz und 40% Grenzsteuersatz hinkommen.

    Ehrlicherweise kommt mir das dann noch immer etwas hoch vor, aber möglich ist vieles.

    Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob die alte Pensionskasse komplett nachgelagert zu besteuern ist, oder ob es da noch Besonderheiten zu beachten gibt.

    Tut mir leid, mehr kann ich leider nicht beitragen.

    Ja, so verstehe ich es so, dass die volle Versteuerung greift, auch wenn die Beiträge eventuell nicht zu 100% abgesetzt werden konnten.

    Seitens des Gesetzgebers sieht man das so, dass eine Doppelbesteuerung in der Praxis nicht auftritt, weil ja kaum jemand im Rentenbezug Spitzensteuersatz zahlt, es Freibeträge gibt, die alten Beiträge mit der nur teilweisen Absetzbarkeit durch Zinseszins mehr Ertrag erzielen (der ja früher auch schon steuerpflichtig war), usw. ...! (Was man nicht alles so hört.)

    Diese Sichtweise muss man nicht teilen.

    Es gab Anfang des Jahres ein paar Berichte über eine Klage gegen die Doppelbesteuerung, ist aber für den Fiskus ausgegangen. Ich meine, das Gericht hätte gesagt "Doppelbesteuerung liege grundsätzlich vor, sei aber derartig gering, so dass man das hinnehmen müsse".

    Fand ich etwas merkwürdig, aber ich habe es auch nicht mehr 100%ig auf dem Schirm. :huh:

    Due Risiken liegen in der "Zwischenlagerung" der Finanzmittel.

    1. Wie zwischenlagern (Rendite/Sicherheit) und 2. wann wieder einsteigen (hängt vielleicht auch mit der Art der Zwischenlagerung zusammen)?

    Und was ist, wenn der Ausstiegszeitpunkt falsch gewählt ist, weil er nur ein kurzes Innehalten vor einem nie dagewesenen Boom darstellt?

    Vergangenheitsbezogen sind Aussagen immer leichter, als auf die Zukunft bezogen. :S

    Hallo.

    Streng genommen heißt "buy and hold" kaufen und wirklich halten. Also kaufen und nicht nur grundsätzlich halten, sondern wirklich halten, auch im zwischenzeitlichen Minus.

    Soweit die reine Lehre.

    Allerdings könnte man natürlich so wie beschrieben verfahren, dann wären wir bei einem aktiveren Ansatz. Das muss nicht schlecht sein, bietet aber auch ein paar Risiken.

    Wenn es die Nachtruhe sichert und die Fingernägel schont, dann könnte man versuchen so zu verfahren, dann verfährt man eben nicht nach der reinen Lehre. Sei's drum.

    Persönlich wäre ich für's Aussitzen, aber das kann jeder für sich entscheiden. ^^

    Also viel Erfolg und ruhigen Schlaf. :sleeping:

    Hallo.

    1.
    Eine Beitragsdynamik wäre intern ein Neuabschluss, wahrscheinlich werden Zuzahlungen ebenso behandelt.
    Völlig abwegig erscheint mir die Sichtweise nicht. Aber dass ein komplett neuer Vertrag dann sinniger wäre, erschließt sich mir so nicht.
    Insbesondere wenn der ursprüngliche Vertrag einen bereits fixierten Rentenfaktor hat.

    2.
    Die Logik hinter Rürup ist ja "ich zahle lieber effektiv 58 Euro Beitrag als 42 Euro Steuern". Gepaart mit einem guten Vertrag kann das Sinn machen, aber wahrscheinlich wird ein guter ungeförderter Vertrag mehr Rendite erwirtschaften. Wenn es dann tatsächlich so ist, dass man im Alter Spitzensteuersatz zahlt, dann wäre der ungeförderte Vertrag wahrscheinlich insgesamt besser.
    Aber das mit dem Spitzensteuersatz im Alter wird kein Massenphänomen sein, sondern eher die Ausnahme.

    Wie nahe ist denn der Rentenbeginn? Auf "kurze Distanz" ist die gesetzliche Rentenversicherung ja doch konkurrenzfähig gegenüber Rürup. Rentenbeginn vor 2040 heißt ja auch, dass ein kleiner Teil der Rente steuerfrei bleibt.

    Die jüngsten Ausschläge beim Goldpreis haben auch folgenden Effekt: Auf YouTube überschlagen sich die Kommentare und Videos zu dem Thema. (Mag auch sein, dass das momentan ganz normal ist, und es mir nur stärker auffällt als sonst.)

    Da Gold und andere Edelmetalle für mich immer nur theoretisch relevant waren und sind, hat die ganze Kiste für mich einen sehr hohen Unterhaltungswert.
    (Mag auch an der momentan ausreichenden Tagesfreizeit meinerseits liegen.) 8)

    Hallo.

    Auch wenn man das persönlich wahrscheinlich ganz anders sieht, wird das Finanzamt diese Vorwürfe wohl recht locker sehen.

    Eine fehlende Anhörung kann durch Einspruch gegen den Bescheid geheilt werden.

    Meine Erfahrung ist, dass (irgendwo im Fließtext) eine Begründung für diese oder jene Rechtsauffassung steht.

    Im Zweifel Einspruch einlegen.

    Der Widerspruch ist kostenfrei, daher könnte man den ohne großes Zögern einlegen.

    Variante A:
    Sie legen dar, wie Sie die Situation einschätzen. Dass das Einkommen aufs Jahr gesehen unter der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt, dass Sie aufs Jahr gesehen mehr verdienen als Ihr Mann, usw. ...! (Eben alles, was relevant ist bzw. sein könnte.)
    Dann müsste man schauen, was sich daraus ergibt.

    Variante B:
    Sie legen fristwahrend Widerspruch ein, zunächst ohne Begründung und kündigen an, diese nachzuliefern.
    In der Zwischenzeit holen Sie sich jemand an Ihre Seite, der Sie unterstützt (Sozialverband, Versicherungsberater oder Fachanwalt).

    Soweit mein Ideenvorrat zu dem Thema.

    Hallo.

    Steuerlich sehe ich bei dem Plan keine Fallstricke. Ggf. besteht dann für einen Teil des Jahres ein Einkommen mit Progressionsvorbehalt, aber da wir über einen eher kurzen Zeitraum sprechen, dürften sich die Verwerfungen in der Steuererklärung in Grenzen halten.

    Aus Alg I werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die 80% des Bemessungsentgeltes entsprechen.
    Will heißen, vorher 2000 EUR brutto, dann im Alg I-Bezug rententechnisch 1600 EUR brutto. Bei zwei Monatenfehlen dann 800 EUR Bemessungsgrundlage. Nach heutigen Werten wäre das ein Verlust von nicht ganz 70 Cent an monatlicher Bruttorente.
    Falls eine Sperrzeit verhängt wird, wird in der Zeit nichts eingezahlt. Im Zweifel müsste bzw. sollte man für diese Monate dann selbst einzahlen. Müsste bis 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Kostet knapp 170 EUR für zwei Monate. Wer will, darf auch mehr zahlen.

    Fazit: Wenn es wirklich nur um zwei Monate geht und man die Lücke finanziell überbrücken kann, dann richtet man mit zwei Monaten "Pause" keinen großen Schaden an.

    Hallo.

    In welcher Form hat die Krankenkasse denn verneint? Telefonisch oder schriftlich?

    Falls noch nicht geschehen, sollte den Antrag auf Familienversicherung schriftlich gestellt werden.
    Eine Ablehnung per Bescheid müsste die Rechtsgrundlagen der Ablehnung enthalten.
    Sobald die vorliegen kann man mehr sagen.

    In den letzten Tagen habe ich ein wenig auf YouTube herumgestöbert. Da stieß ich auf die Frage: Was hat es mit der Grenze für das anonyme Tafelgeschäft auf sich? Wie wird sich das auswirken?

    Es geht mir dabei nur darum, meine Kommentare vom Spielfeldrand zu verbessern, Investmententscheidungen meinerseits hängen da nicht dran. :sleeping:

    Wir haben damals die Bank für das gemeinsame Konto gefühlt nach 5 Minuten Recherche ausgesucht.
    Es ist die ING geworden. Für unsere Bankbedürfnisse definitiv ausreichend.

    Eine etablierte Filialbank kann natürlich ein Hort der Stabilität und Sicherheit sein, aber das würde ich momentan über die Deutsche Bank nicht sagen.

    Letztlich ist es eine Geschmacksfrage, wenn man sich damit wohler fühlt, dass die Bank flächendeckend Filialen hat und einem größeren Verbund angehört, dann ist das ein wichtiger Aspekt.

    Riester und Rürup sind in der Asparphase gefördert und pfändungsgeschützt, das ist schön.
    Es gibt aber noch mehr Aspekte, die man bewerten muss. Je nach Lebensentwurf überwiegen die positiven oder die negativen Eigenschaften dieser Anlage und am Ende kommt es auf den konkreten Vertrag an.

    Die Frage pKV oder gesetzlich ist auch nicht ohne. Der Gesetzgeber hat den Wechsel zwischen diesen beiden Welt absichtsvoll nicht ohne Hürden gemacht. Daher will das gut überlegt sein.
    Die Aussicht, kurzfristig durch den Wechsel Geld zu sparen, sollte nicht den Ausschlag geben. Aber wenn man es richtig (und ganzheitlich) angeht, dann kann es der richtige Schritt sein.

    Hallo.

    Ohne jetzt Chefvolkswirt einer größeren Bank zu sein, tippe ich, dass der Negativzins aufs Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld nicht flächendeckend kommen wird. Ggf. werden die Banken diese Angebote ausdünnen.
    Bei größeren Summen werden ja teilweise schon Negativzinsen fällig, aber bei Otto Normalbankkunde wird das meiner Meinung nach nicht kommen.
    Solange eine Bank so ungefähr 5% des Giralgeldes an Banknoten verfügbar hat, wird sie Schritte unterlassen, die dazu führen könnten, dass die Kundschaft in Masse und schlagartig Geld abheben will.

    Daher sehe ich diese Diskussionen äußerst gelassen. Gemurmel ist halt immer.

    Hm, da wäre ich skeptisch.

    Die Kosten sind garantiert, aber bei den 6% auf Dauer habe ich Zweifel.

    Wenn das alles so hinkäme und man das alles so durchhält (ist ja die nächste Frage), dann wäre das schon gut. Aber ich flüchte mich nicht aus Spaß in den Konjunktiv. :/

    Ich bin da eher bei der 08/15-ETF-Kiste.