Guten Tag,
unsere Eigentümergemeinschaft erhält (z. B.) die Jahresabrechnung für Strom im April. Dort sind dann Kosten fürs lfd. Jahr und Kosten fürs vergangene Jahr aufgeführt; die Verwaltung bucht nach Datum der Kontobewegung. Somit ist je nach Fehlkalkulation der Abschläge ein Jahresvergleich nicht möglich. Seitens der Buchhaltung ist es kein Problem, die Kosten in die entsprechenden Jahre zu buchen, was u. E. korrekt wäre. Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? In unserem Fall schwanken die "Jahreskosten" für die selbe Verbrauchsstelle zwischen 900 € und 50 € ! Den Mietern gegenüber ist dies nicht zumutbar; bei Mieterwechsel werden die Kosten alten und neuen Mietern sehr ungerecht zugeordnet.
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Müssen diese Kosten den Entstehungsjahren zugeordnet werden? Wo können wir dies nachlesen?
Für eine konkrete Auskunft wären wir sehr dankbar,
Colapedi
unsere Eigentümergemeinschaft erhält (z. B.) die Jahresabrechnung für Strom im April. Dort sind dann Kosten fürs lfd. Jahr und Kosten fürs vergangene Jahr aufgeführt; die Verwaltung bucht nach Datum der Kontobewegung. Somit ist je nach Fehlkalkulation der Abschläge ein Jahresvergleich nicht möglich. Seitens der Buchhaltung ist es kein Problem, die Kosten in die entsprechenden Jahre zu buchen, was u. E. korrekt wäre. Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? In unserem Fall schwanken die "Jahreskosten" für die selbe Verbrauchsstelle zwischen 900 € und 50 € ! Den Mietern gegenüber ist dies nicht zumutbar; bei Mieterwechsel werden die Kosten alten und neuen Mietern sehr ungerecht zugeordnet.
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Müssen diese Kosten den Entstehungsjahren zugeordnet werden? Wo können wir dies nachlesen?
Für eine konkrete Auskunft wären wir sehr dankbar,
Colapedi