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Tipps & Tricks Daily

11.000€ Freibetrag? Diesen Steuertrick für Deine Kinder solltest Du kennen

Eltern aufgepasst! Heute gibt’s einen Steuertrick, den Du auf keinen Fall verpassen solltest, wenn Du ein Depot für Dein Kind anlegen willst.

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Wenn Dein Kind ein eigenes Wertpapierdepot hat, das auf seinen Namen läuft, dann gilt dafür ganz regulär ein eigener Steuerfreibetrag in Höhe von 801€ pro Jahr.

Nehmen wir mal an, dass Du für Dein Kind monatlich 50€ in einen Aktien-ETF investierst, der Dividenden wieder anlegt. Bei einem gleichbleibenden Wertzuwachs von rund 5% pro Jahr wären die Anteile nach 15 Jahren rund 13.300€ wert. Würdest Du dann verkaufen, läge der Gewinn bei 4.300€, von denen Dein Kind etwa 3.000€ versteuern müsste. Um es einfach zu halten, haben wir die Berechnung der Vorabpauschale hier mal weggelassen – wie Du die berechnest, liest Du hier

Die Bank würde also erstmal Steuern einbehalten, weil der Gewinn die Grenze von 801€ übersteigt. Diesen Abzug kannst Du aber umgehen. 

So funktionierts:
Beim Finanzamt kannst Du im Namen Deines Kindes eine Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung (NVA) beantragen. Wenn Du die bei der Bank einreichst, behält sie selbst dann keine Steuern ein, wenn die Kapitalerträge Deines Kindes den Freibetrag von 801€ übersteigen. Die NVA gilt normalerweise für drei Jahre und zeigt an, dass Dein Kind voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen muss. Das ist der Fall, wenn es mit seinen Einkünften unter dem jährlichen Grundfreibetrag bleibt, also bspw. noch keinen Ferienjob hat.

Insgesamt sind dank NVA für Dein Kind im Jahr 2022 Kapitalerträge bis zu 11.148€ steuerfrei, wenn es sonst keine Einkünfte hat. Die Summe ergibt sich aus dem Sparerpauschbetrag (801€), dem Grundfreibetrag (10.347€) und dem Sonderausgabenpauschbetrag (36€). 

Wichtig zu wissen: Wenn Dein Kind gesetzlich krankenversichert ist, fliegt es ab Einkünften von 6.441€ pro Jahr aus der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung raus. Und ab Oktober 2022 entfällt auch der Anspruch auf Bafög, falls Dein Kind zum Zeit­punkt des Bafög-Antrags über 15.000€ Vermögen besitzt.

Falls Du Dir noch nicht sicher bist, wie und in welchem Depot es sich mehr lohnt, einen ETF für Deine Kids zu besparen, lies doch mal unseren Artikel dazu: ETF-Sparplan fürs Kind – wie geht das am besten?
 


(hbu/aju)

Von Finanztip-Redaktion, und Amelie Junk

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