Kindererziehung kostet Zeit und ist in den ersten Lebensjahren des Kindes oft mit Lohneinbußen eines Elternteils verbunden. Trotzdem kann sich die Erziehung von Nachwuchs positiv auf Deine Rente auswirken. Lässt Du Dir nämlich die sogenannten Kindererziehungszeiten für jedes Deiner Kinder anrechnen, kannst Du Dir einen ordentlichen Rentenzuschlag von bis zu 118€ im Monat sichern.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hast Du, wenn Du ein sogenanntes Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu Deinem Kind hast. Das bedeutet, dass Du für die Fürsorge, Betreuung und Erziehung verantwortlich bist. Dabei ist es egal, ob das Kind Dein Leibliches, Pflege-, Stief- oder Adoptivkind ist. Sogar Verwandte oder Großeltern können in bestimmten Fällen den Rentenaufschlag bekommen. Pro Kind darf sich aber immer nur eine Person die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.
So bekommst Du den Zuschlag
Den Zuschlag bekommst Du von der Rentenversicherung ausgezahlt. Sie überweist Dir aber nicht einfach Geld. Stattdessen bekommst Du Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben, die dann in die Berechnung Deiner Gesamtrente fließen. Vereinfacht gesagt: Die Rentenversicherung tut so, als hättest Du in der Zeit, die Du mit Kindererziehung verbracht hast, so viel wie der durchschnittliche Beitragszahler verdient. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob Du während dieser Zeit trotzdem arbeitest oder nicht. Wichtig ist nur, dass Du bei Renteneintritt mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen kannst.
Ein Rentenpunkt pro Erziehungsjahr
Wie viele Rentenpunkte Dir gutgeschrieben werden, hängt vom Geburtsjahr Deines Kindes ab: Ist Dein Kind vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Ist es später geboren, bekommst Du drei Jahre gutgeschrieben.
Zum Beispiel: Für Dein im Jahr 1994 geborenes Kind erhältst Du also drei Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Wert von 39,32€. Insgesamt ergibt sich also ein monatliches Plus von 117,96€ (pro Kind).
So beantragst Du die Zuschläge
Die Rentenzuschläge durch Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch erfasst. Heißt: Damit Du das Geld später auch bekommst, musst Du Dich selbst darum kümmern und einen entsprechenden Antrag stellen. Für Dein leibliches Kind ist das Antrag V0800. Bei nicht leiblichen Kindern musst Du zusätzlich den Antrag V0805 ausfüllen.
Abgesehen davon können die Kindererziehungszeiten auch zusammen mit der Kontenklärung beantragt werden. Die Rentenversicherung weist dich meistens sowieso vor dem 43. Lebensjahr daraufhin, eine solche Kontenklärung zu machen. Warum Du damit auch vor dem 45. Lebensjahr dein Rentenkonto aufgeräumt haben solltest, erfährst Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zur Kontenklärung.
Das musst Du beachten
Im Regelfall bekommt nur die Person die Zuschläge, die auch den Großteil der Erziehung übernommen hat. Wollt ihr Euch die Zuschläge anderweitig zuordnen, müsst Ihr eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Achtung, hier gelten unterschiedliche Fristen: Wenn Du das Kind überwiegend erzogen hast und die Rentenpunkte für dich in Anspruch nehmen willst, kannst Du die Kindererziehungszeiten zur Not auch noch im Rahmen Deines Rentenantrags zu Beginn des des Ruhestands beantragen.
Soll der Partner die Kindererziehungszeiten und damit die Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen, der das Kind nicht überwiegend erzogen hat, dann ist die gemeinsame Erklärung notwendig. Und die gilt immer nur für die Zukunft, ist endgültig und nur für maximal zwei Monate rückwirkend. Sie muss also auch innerhalb von diesen zwei Monaten abgegeben werden.
Wichtig: Achtet also darauf, dass Ihr frühzeitig über Kindererziehung sprecht, um keine Frist zu versäumen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Mütterrente.
Auch wenn aufgrund der Kindererziehung monatlich gut 118€ mehr Rente für Dich drin ist, ist die private Altersvorsorge unerlässlich. Wie Du zusätzlich auf verschiedenen Wegen privat Deine gesetzliche Rente aufstocken kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur privaten Altersvorsorge.