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Tipps & Tricks

13.000€ Freibetrag? Mit diesem Steuertrick fürs Kinderdepot

Eltern aufgepasst, diesen Steuertrick solltet Ihr kennen: Wie Du mit einem Kinderdepot und einer Bescheinigung vom Finanzamt 13.000€ Freibetrag rausholen kannst.

Nadine Graf
Nadine Graf
Finanztip-Expertin für Bank und Börse
Steuertrick beim Kinderdepot

Wenn möglich, empfehlen wir Dir, auch für Dein Kind frühzeitig einen ETF-Sparplan anzulegen. Dazu kannst Du bei den Depotanbietern ING, Consorsbank, Comdirect, 1822direkt und Flatex günstig und unkompliziert ein Kinderdepot einrichten. Welches am besten zu Euch passt, siehst Du in unserem Juniordepot-Vergleich.

Warum ein eigenes Depot für Dein Kind sinnvoll ist

Läuft das Depot auf den Namen Deines Kindes, gilt dafür der reguläre Steuerfreibetrag von 1.000€ pro Jahr. Wichtig: Das Geld auf diesem Depot gehört rechtlich Deinem Kind und darf nicht für Deine eigenen Zwecke genutzt werden – auch nicht in finanziellen Notlagen. Investier dort also nur Geld, das Du ausschließlich für Dein Kind vorgesehen hast. Andernfalls könnten Dein Kind oder sogar der Staat rechtliche Schritte einleiten.

Beispielrechnung: So profitierst Du vom Steuerfreibetrag

Angenommen, Du investierst für Dein Kind monatlich 50€ in einen Aktien-ETF, der Dividenden wieder anlegt. Bei einem gleichbleibenden Wertzuwachs von rund 6% pro Jahr wären die Anteile nach 15 Jahren gut 14.400€ (ohne Vorabpauschale und Inflation) wert. Würdest Du sie dann verkaufen, läge Dein Gewinn bei 5.400€. Davon fallen auf knapp 3.800€ Steuern an.

Dein Depotanbieter würde also beim Verkauf erstmal Steuern einbehalten, weil der Gewinn die Grenze von 1.000€ übersteigt. Diesen Abzug kannst Du aber umgehen. 

Steuern sparen: So vermeidest Du unnötige Abzüge

Beim Finanzamt kannst Du im Namen Deines Kindes eine Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung (sog. NVA, NV-Bescheinigung) beantragen. Sie gilt normalerweise für drei Jahre und zeigt an, dass Dein Kind voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen muss. Das ist der Fall, wenn es mit seinen Einkünften unter dem jährlichen Grundfreibetrag bleibt. Für 2025 liegt dieser bei 12.096€.

Sobald Du die NVA vom Finanzamt erhältst, reichst Du sie bei Deinem Depotanbieter ein. Dann behält er keine Steuern ein, selbst wenn die Kapitalerträge Deines Kindes den Freibetrag von 1.000€ übersteigen.

2025 sind über 13.000€ steuerfrei

Dank NVA sind die Kapitalerträge Deines Kindes im Jahr 2025 bis zu 13.132€ steuerfrei, wenn es sonst keine Einkünfte hat. Die Summe ergibt sich aus dem Sparerpauschbetrag (1.000€), dem Grundfreibetrag (12.096€) und dem Sonderausgabenpauschbetrag (36€). 

Worauf sich die Einkünfte noch auswirken können

Den Steuerabzug vom Kinderdepot kannst Du mit der NVA zwar vermeiden, allerdings solltest Du bei den Einkünften Deines Kindes auch noch diese beiden Punkte im Blick behalten:

Von Anna Karolina Stock, und Amelie Junk

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