Schon im Frühling wurde sie angekündigt, jetzt ist sie endlich da: die Energiepreispauschale. Um die hohen Energiekosten abzufedern, bekommen Erwerbstätige einmalig 300€. Immerhin.
Aber kommt das Geld automatisch? Was ist mit Rentnern, Studenten und Minijobbern? Und was hat es mit dem 1. September auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Energiepreispauschale und geben Dir wichtige Tipps.
Wer bekommt die 300€?
Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.
Gehen Rentner leer aus?
Die Pauschale bekommt nur, wer ein Arbeits-Einkommen hat. Das bedeutet: Wenn Du als Rentner 2022 keine Einkünfte z. B. aus einem Nebenjob hast, bekommst Du kein Geld. Wenn Du die Pauschale dennoch haben möchtest, könntest Du noch bis Ende des Jahres z. B. einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Aber Vorsicht: Zum Mindestlohn ein paar Stunden die Enkel zu betreuen, nur um die Energiepreispauschale zu kassieren, reicht nicht und gilt als Gefälligkeit, wie uns die Minijob-Zentrale auf Anfrage mitgeteilt hat. Um sicherzugehen, dass Deine Beschäftigung auch anerkannt wird, sollte der Umfang Deiner Anstellung wohl etwas größer sein. Eine konkrete Stundenzahl, die Du für den Erhalt der 300€ erfüllen musst, hat uns die Minijob-Zentrale leider nicht genannt.
Welche Bedeutung hat der 1. September?
Der 1. September ist der Tag, an dem der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht. Wichtig: Er ist kein Stichtag! Du musst die Voraussetzungen für die Pauschale also nicht zwingend am 1. September erfüllen, sondern an einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2022. Hattest Du z. B. nur im März ein Einkommen, im September aber nicht, dann hast Du trotzdem Anspruch auf die 300€.
Was muss ich tun, um die 300€ zu bekommen?
Wenn Du Arbeitnehmer bist: In der Regel nichts! Wenn Du am 1. September in einem Arbeitsverhältnis bist, bekommst Du die Pauschale automatisch mit Deiner nächsten Gehaltsabrechnung. Wenn Du Dein Einkommen nicht über einen Arbeitgeber beziehst, also z. B. als Selbstständige, kannst Du Dir die 300€ über Deine Steuererklärung holen. Das gilt auch, wenn Du 2022 zwar angestellt warst, aber nicht am 1. September. Als Selbstständiger kannst Du auch jetzt schon Deine Vorauszahlung ans Finanzamt im dritten Quartal um 300€ kürzen.
Was muss ich als Minijobber beachten?
Auch wenn Du nur einen Minijob hast, bekommst Du die Energiepreispauschale. Dafür musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich versichern, dass der Minijob Deine einzige Beschäftigung ist – das sog. „erste Dienstverhältnis“. Wenn Deine Chefin das weiß, bekommst Du die 300€ auch als Minijobber mit Deiner nächsten Abrechnung. Hast Du mehrere Minijobs, musst Du den ersten benennen, denn nur für den gibt es die Pauschale.
300€, um die hohen Energiepreise auszugleichen – ist das nicht ein Tropfen auf den heißen Stein? Hier zeigen wir Dir 6 Möglichkeiten, wo Du zusätzlich Geld hernehmen kannst.
(lgö)