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Tipps & Tricks Daily

5 Red Flags im Bewerbungsgespräch

Heute erzählen wir Dir von 5 Fragen, die Dir Dein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht stellen darf. Außerdem erfährst Du, wie Du antworten kannst, wenn sie doch aufkommen.

Veronika Schmalzried
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Im Bewerbungsgespräch geht es darum, dass Du und Dein potenzieller Chef bzw. Deine Chefin sich besser kennenlernen. Aber es gibt so ein paar Fragen, die Dir gar nicht gestellt werden dürfen und bei denen Du genau überlegen solltest, ob Du sie beantworten willst. 

Nicht erlaubt
 sind Fragen zu: 

  • ... Deiner Gesundheit, Behinderungen, Erkrankungen bei Dir oder Deiner Familie etc.
  • ... Deiner Glaubensrichtung oder Religionsgemeinschaft
  • ... Deinem Familienstand, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Kinderwunsch
  • ... Politik: Welche Partei wählst Du, bist Du Mitglied in einer Partei oder Gewerkschaft?
  • Sowie Fragen zu Deiner ethnischen Herkunft, Schulden, Vermögen, Vorstrafen, Haftstrafen

Es gibt seltene Ausnahmen, bei denen ein paar dieser Fragen doch gestellt werden dürfen, z. B. bei Parteien und kirchlichen Arbeitgebern. Bei letzteren ist zum Beispiel die Frage nach Deiner Religionszugehörigkeit in der Regel zulässig.

Wenn eine dieser Fragen im Gespräch aber doch kommt, kannst Du ...

  • ... sagen, dass Du die Frage nicht beantworten möchtest
  • ... ausweichen und die Frage nicht eindeutig beantworten
  • ... lügen. Das darfst Du laut Arbeitsrecht sogar ganz offiziell

Danach solltest Du Dir aber überlegen, ob Du bei dem Unternehmen wirklich arbeiten möchtest. 

Wie Du bei der Gehaltsverhandlung ein paar Extras rausholst, erfährst Du hier.

 

 

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