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Tipps & Tricks

7 typische Fehler in Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung

Hast Du schon Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung fürs letzte Jahr bekommen – und auf Fehler überprüft? Bei diesen Punkten solltest Du genauer hinschauen.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
7 typische Fehler in Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung

Wenn Du Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 noch nicht bekommen hast, ist Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter wirklich spät dran. Er hat noch bis Ende Dezember Zeit, danach ist Schluss.

Deine Abrechnung so kurz vor Weihnachten zu bekommen, ist besonders ärgerlich, wenn Du viel nachzahlen musst. Unabhängig davon solltest Du sie immer überprüfen – und kannst unter Umständen mehrere Hundert Euro sparen. Denn laut den Nebenkostenexpertinnen und -experten von Mineko sind 90% der von ihnen geprüften Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung­en fehlerhaft.

Hier ein Überblick, was alles falsch sein kann:

1. Warmwasserkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet 

Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter das Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern geschätzt oder nach einer Formel berechnet, darfst Du den Posten pauschal um 15% kürzen.

2. Vermieter rechnet Kosten ab, die nicht im Vertrag stehen 

Alle Kostenpositionen, die Deine Vermieterin oder Dein Vermieter abrechnet, müssen in Deinem Mietvertrag stehen. Vergleich die einzelnen Kosten in Deiner Abrechnung mit den Angaben im Vertrag. Fehlen einzelne Kostengruppen im Vertrag, wie z. B. der Aufzug, musst Du sie nicht bezahlen.

3. Unzulässige Kosten abgerechnet

Du kannst der Abrechnung widersprechen, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter Kosten auf Dich umgelegt hat, die sie oder er selbst tragen muss. Das sind z. B. Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder oder Feuerlöscher, Bank- und Kon­to­füh­rungs­ge­bühren oder eine einmalige Dachrinnenreinigung. Auch Beiträge für eine Mietausfall- oder Rechts­schutz­ver­si­che­rung gehören dazu.

4. Frist nicht eingehalten 

Du bekommst Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 erst in 2025 – also mehr als zwölf Monate später? In dem Fall darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter keine Nachzahlung von Dir verlangen – Du musst nichts zahlen.

Steht Dir hingegen Guthaben zu, hast Du auch nach Ablauf der zwölf Monate Anspruch darauf. 

5. Gewerberäume im Wohnhaus 

Gibt’s in Deinem Wohnhaus auch eine Gewerbeeinheit? Dann sollte das bei Deinen Nebenkosten berücksichtigt werden. Denn in aller Regel verursacht ein Gewerbe deutlich höhere Nebenkosten.

Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die nicht herausgerechnet, sondern auf alle Mietparteien umgelegt, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Erkundige Dich dann, warum Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die gewerblichen Kosten nicht herausgerechnet hat.

6. Falscher Abrechnungszeitraum 

Bist Du gerade erst eingezogen? Deine Vermieterin oder Dein Vermieter darf die Kosten nur für die Monate berechnen, die Du tatsächlich im Haus gewohnt hast – nicht für das gesamte Jahr.

7. Falscher Verteilerschlüssel 

Die Verteilerschlüssel müssen in der Abrechnung angegeben und auch richtig sein. Vergleich dazu die Angaben mit Deinem Mietvertrag. Es lohnt sich immer, die Wohnung einmal nachzumessen. Denn Nebenkosten, die nach Wohnfläche abgerechnet werden, dürfen nur nach den tatsächlichen Quadratmetern berechnet werden.

Hast Du Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 kontrolliert und tatsächlich Fehler gefunden, kannst Du ihr widersprechen. Dafür hast du zwölf Monate Zeit. Außerdem solltest Du Deine Vermieterin bzw. Deinen Vermieter um Klärung bitten. Nutz dazu einfach unser Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument):

 Zum Mus­ter­schrei­ben 

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