Tipps & Tricks
Altersvorsorge vererben: Was gilt bei AV-Depot und Aktienrente?
Zur neuen Altersvorsorge hat uns die Frage erreicht, was mit dem angesparten Geld im Todesfall passiert. Wir erklären Dir, was wir bereits wissen.

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Zur neuen Altersvorsorge hat uns die Frage erreicht, was mit dem angesparten Geld im Todesfall passiert. Wir erklären Dir, was wir bereits wissen.


Aus unserer Unterstützer-Community erreicht uns diese Woche die Frage:
“Können die Aktienrente und das Altersvorsorgedepot vererbt werden?”
Aktienrente und Altersvorsorgedepot (AV-Depot) sind zwei verschiedene Dinge. Das AV-Depot ist Teil Deiner privaten Vorsorge und freiwillig. Es soll ab 2027 kommen.
Die Aktien- oder auch Kapitalrente soll ein zusätzlicher Baustein der gesetzlichen Rente werden und damit für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend. Dass sie umgesetzt wird, ist Stand jetzt aber noch nicht beschlossen.
Mit dem AV-Depot soll die bisherige Riester-Rente weiterentwickelt werden. Ab 2027 will der Staat Dich damit bei der privaten Altersvorsorge unterstützen. Wir haben beim Bundesfinanzministerium angefragt: Die konkrete Ausgestaltung der Vererbung ist noch offen. Stand jetzt (15. Juli 2026) können wir aber schon sagen:
Das AV-Depot soll grundsätzlich vererbbar sein. Förderung und Steuerersparnis allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
In diesem Video (Link führt zu YouTube), beantwortet Saidi noch mehr Eurer Fragen, die uns zum AV-Depot erreicht haben.
Bei der Aktienrente geht es um zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rente. Du und Dein Arbeitgeber würden schrittweise jeweils 1 % Deines Bruttoeinkommens am Kapitalmarkt investieren, z. B. in Form eines ETFs. Im Gegensatz zu Deinem bisher gezahlten Rentenbeitrag fließt die Kapitalrente nicht ins Umlageverfahren, sondern soll explizit Deine eigene Rente aufbessern.
Nach Empfehlung der Alterssicherungskommission sollen die individuellen Kapitalkonten nicht vererbt werden können, da sie Teil der gesetzlichen Sozialversicherung wären. Wenn sich die Aktienrente auch bei der Vererbung am schwedischen Modell orientiert, wird es einen wählbaren Hinterbliebenenschutz geben. Allerdings nur für Ehepartner, eingetragene Partnerinnen oder Lebensgefährten. Außerdem mindert diese Option Deine eigene Rente. Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die Kapitalrente bei uns überhaupt kommt (noch ist sie nur einer von 33 Vorschlägen zur Rentenreform).
Wir halten Dich zu beiden Themen natürlich auf dem Laufenden. Alle News erfährst Du hier in der App oder auch im Finanztip Newsletter. Wie die Aktienrente Deine Altersvorsorge bereichern könnte und was die geplante Rentenreform noch bringen soll, liest Du in diesem Beitrag.
Durch die beiden Neuerungen wirst Du in der Rente voraussichtlich mehr Geld zur Verfügung haben. Trotzdem solltest Du nicht darauf warten, bis sie umgesetzt werden und bereits jetzt Deinen eigenen ETF-Sparplan starten.
Von Finanztip empfohlene Wertpapierdepots – u. a. unseren aktuellen Preis-Leistungs-Sieger Traders Place – findest Du in unserem Depotvergleich. Als ETF empfehlen wir Dir einen marktbreiten, weltweit streuenden Aktien-ETF wie z. B. auf unsere Top-Empfehlung den MSCI ACWI IMI. Bei der Auswahl hilft Dir unser ETF-Finder.
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