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Ausweis, Vorname, Wirtschafts-ID: Das ändert sich im November
Neuer Monat, neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen im November für Dich zusammengefasst.

Finanztip-Expertin für Private Finanzen
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Neuer Monat, neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen im November für Dich zusammengefasst.
Wie bereits im Oktober kommen auch im November wieder einige Neuerungen auf uns zu. Zum Beispiel musst Du Deinen Personalweis künftig nicht mehr persönlich beim Amt abholen. Das erwartet Dich im November:
Ab 1. November kannst Du Dir Deinen Personalausweis oder Reisepass auch per Post zuschicken lassen. Grund dafür ist eine neue Regelung zum Direktversand von sogenannten "hoheitlichen Dokumenten", zu denen auch Personalausweis und Reisepass zählen.
Lässt Du Dir den Ausweis nach Hause schicken, musst Du dafür aber eine Gebühr bezahlen. Es kann allerdings sein, dass Deine Behörde diesen Service noch nicht anbietet. Laut Bundesinnenministerium wird er erst im Mai 2025 flächendeckend verfügbar sein.
Ab dem 1. November kannst Du Deinen Geschlechtseintrag und Vornamen deutlich einfacher beim Standesamt ändern lassen als bisher. Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz reicht dafür eine einfache Erklärung. Du brauchst kein Gutachten, keine ärztliche Bescheinigung oder richterlichen Beschluss mehr.
Das Selbstbestimmungsrecht richtet sich allerdings nur an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Du kannst Deinen Vornamen also nur dann ändern, wenn Du auch Deinen Geschlechtseintrag änderst.
Umsatzsteuerpflichtige oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG bekommen zusätzlich zu ihrer Steueridentifkationsnummern noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.). Davon betroffen sind z. B. Einzelkaufleute, Freiberufler und Selbstständige. Die W-IDNr. soll helfen, den betrieblichen Bereich klar vom privaten zu trennen und gleichzeitig die Kommunikation zwischen ihnen und den Behörden zu vereinfachen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November stufenweise vergeben, was voraussichtlich bis 2026 dauern wird. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt sie automatisch zu. Aktuell musst Du die Nummer noch nirgends angeben.
Wenn Du bisher immer jede Menge Geld bei der Steuererklärung rausbekommen hast, aber nicht bis zur nächsten warten möchtest, gibt es eine Möglichkeit: Du kannst noch bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dadurch erhöht sich Dein monatliches Nettogehalt, wodurch Du Deinen Steuervorteil quasi "ausgezahlt" bekommst. Wie das genau funktioniert, erfährst Du hier.
Der Wechsel Deiner Kfz-Versicherung bietet jedes Jahr aufs Neue großes Sparpotenzial, wie wir in unserem aktuellen Test wieder ermittelt haben. Vor allem zum Jahresende kann es daher sinnvoll sein, nach einem günstigeren Tarif zu suchen – z. B. über die Vergleichsportale Verivox oder Check24. Hol im Anschluss noch ein Gegenangebot bei der Huk24 ein.
Falls Dein aktueller Kfz-Versicherer bisher noch keine Beitragserhöhung angekündigt hat, kann das zum neuen Jahr trotzdem noch passieren. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du Deinen aktuellen Anbieter kontaktieren und nach Deinem Tarif für 2025 fragen. Beachte: Stichtag für die Kündigung ist bei den meisten Verträgen der 30. November.
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