Möglichkeit 1: Die Verhinderungspflege
Die Pflegekasse kann Dir eine Vertretung bezahlen. Das kann ein Familienmitglied oder eine Bekannte sein, aber auch ein professioneller Pflegedienst. Dafür gibt's unterschiedlich viel Geld, je nachdem, wer einspringt:
Bei Bekannten oder einem Pflegedienst zahlt die Pflegekasse maximal 1.612€ im Jahr. Bei Verwandten bis zweiten Grades beträgt die Erstattung maximal das 1,5-Fache des Monatsbetrags des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad. Die genauen Beträge findest Du in unserem Ratgeber. Zusätzlich kannst Du auch noch bis zu 806€ aus dem Budget für Kurzzeitpflege nutzen, wenn das noch nicht aufgebraucht ist.
Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege erst ab Pflegegrad 2 und höchstens für 42 Tage pro Jahr. Die Tage musst Du nicht am Stück nehmen, sondern kannst sie über das Jahr verteilen oder stundenweise nutzen.
Möglichkeit 2: Die Kurzzeitpflege
Mit der Kurzzeitpflege kannst Du schwierige Situationen überbrücken, z. B. wenn Du krank wirst und Dich deshalb länger nicht kümmern kannst. Dabei wird der Pflegebedürftige bis zu 56 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Insgesamt zahlt die Pflegekasse für eine Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 bis 5 maximal 1.774€ im Jahr. Hier kannst Du aber die Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombinieren, falls letzteres noch nicht aufgebraucht ist, und kommst so auf bis zu 3.386€ für die Kurzzeitpflege.
Möglichkeit 3: Tages- oder Nachtpflege
Bei dieser Option wohnen Pflegebedürftige zuhause, werden aber entweder tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut oder nachts. Auf diese teilstationäre Pflege haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch, wenn sie zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Kosten werden von der Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad übernommen: Von 689€ im Monat bei Pflegegrad 2 bis zu 1.995€ bei Pflegegrad 5.
Unser Tipp: Wende Dich an eine kostenfreie Pflegeberatung. Die Berater können Dir helfen, passende Betreuungsangebote zu finden und die Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll zu kombinieren.
Übrigens: Auch den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ solltest Du nicht verfallen lassen. Mehr dazu hier.