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++ Bahn-Streik ++ Deine Rechte bei Zugausfällen

Ab Dienstagnacht (2 Uhr) streikt die Deutsche Bahn erneut für 24 Stunden. Welche Rechte Du hast, wenn Du betroffen bist.

Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Ein 24-stündiger Warnstreik der Deutschen Bahn soll von Dienstagnacht (2 Uhr) bis Mittwochnacht (2 Uhr) den Personenverkehr lahmlegen. Im Fern-, Regionalverkehr und S-Bahn-Verkehr wird es zu erheblichen Einschränkungen und Ausfällen kommen. Das kannst Du im Vorfeld tun, um dem Streik vielleicht zu entkommen: 

  • Zugverbindung prüfen: Erkundige Dich 24 Stunden vor Fahrtantritt, ob Deine Verbindung verfügbar ist, z. B. auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefo­nischen Reise­auskunft unter der Nummer 030 2970. 
  • Fahrt verschieben: Die Zugbindung ist bei einem Streik aufgehoben. Du kannst Dein Ticket also zu einem späteren Zeit­punkt nutzen. Sitz­platz­reser­vierungen kannst Du kostenfrei stornieren. 
  • Früher reisen: Nach Angaben der Deutschen Bahn darfst Du Deine Reise auch vorver­legen, also Deine Fahrt z. B. schon ein oder zwei Tage vor dem Streik antreten. 

Ticket­erstattung bei Verspätung und Zugausfall  

Außerdem gelten die gesetzlichen Fahr­gast­rechte. Das heißt: Auch bei Verspätungen und Zugausfällen durch einen Streik hast Du Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung. Denn ein Bahnstreik ist keine höhere Gewalt. Du kannst Dir die Ticketkosten (bzw. einen Teil davon) erstatten lassen:  

  • Volle Ticketerstattung: Trittst Du die Zugfahrt gar nicht an, weil der Zug ausfällt oder voraussichtlich eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat, kannst Du Dir den vollen Preis für das Ticket erstatten lassen. 
  • Teilerstattung: Kommst Du nicht pünkt­lich an Deinem Reiseziel an, erhältst Du ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahr­preises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung gibt’s 50% des gezahlten Fahr­preises zurück.  

So kannst Du die Erstattung beantragen:  

  • Bei elektronischen Tickets kannst Du die Erstattung bzw. Entschädigung über Dein Kunden­konto bei bahn.de oder die Handy-App DB Navigator beantragen (dort unter „Meine Bahn“). 
  • Hast Du eine Fahrkarte aus Papier (also kein Online- oder Handy-Ticket), kannst Du die Erstattung nur schriftlich per Post (Adresse: DB Dialog GmbH, Service­center Fahr­gast­rechte, 60647 Frank­furt am Main) oder persönlich im DB Reisezentrum beantragen. Dazu einfach das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und abschicken bzw. abgeben.

Im Detail findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zu Fahrgastrechten.  

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