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++ Bahn-Streik ++ Deine Rechte bei Zugausfällen
Ab Dienstagnacht (2 Uhr) streikt die Deutsche Bahn erneut für 24 Stunden. Welche Rechte Du hast, wenn Du betroffen bist.
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Ab Dienstagnacht (2 Uhr) streikt die Deutsche Bahn erneut für 24 Stunden. Welche Rechte Du hast, wenn Du betroffen bist.
Ein 24-stündiger Warnstreik der Deutschen Bahn soll von Dienstagnacht (2 Uhr) bis Mittwochnacht (2 Uhr) den Personenverkehr lahmlegen. Im Fern-, Regionalverkehr und S-Bahn-Verkehr wird es zu erheblichen Einschränkungen und Ausfällen kommen. Das kannst Du im Vorfeld tun, um dem Streik vielleicht zu entkommen:
Ticketerstattung bei Verspätung und Zugausfall
Außerdem gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das heißt: Auch bei Verspätungen und Zugausfällen durch einen Streik hast Du Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung. Denn ein Bahnstreik ist keine höhere Gewalt. Du kannst Dir die Ticketkosten (bzw. einen Teil davon) erstatten lassen:
So kannst Du die Erstattung beantragen:
Im Detail findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zu Fahrgastrechten.
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