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Bank muss zahlen: Dieses Urteil stärkt Anleger bei Falschberatung
Eine Bank muss für die Verluste eines Fondsanlegers aufkommen. Warum das neue Urteil auch über den Einzelfall hinaus interessant ist.

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Eine Bank muss für die Verluste eines Fondsanlegers aufkommen. Warum das neue Urteil auch über den Einzelfall hinaus interessant ist.


Im Juni 2024 verlor der UniImmo Wohnen ZBI nach einer Sonderbewertung über Nacht 16,71 % an Wert. Seitdem versuchen Anleger auf verschiedenen Wegen, Verluste zurückzubekommen. Ein neues Urteil zeigt jetzt: Auch die Beratung durch die Bank kann dabei entscheidend sein.
Wenn Du Geld mit dem Fonds verloren hast, gibt es zwei mögliche Wege, wie Du es zurückfordern kannst. Beide haben wir bereits in unserem Artikel „UniImmo Wohnen ZBI: Kannst Du Dein Geld zurückfordern?“ erklärt:
Mit der ersten Frage hat sich jetzt das Landgericht Dresden beschäftigt.
Das Urteil des Landgerichts Dresden betrifft die Beratung durch die Bank. Ein Anleger hatte 2018 insgesamt 14.000 € investiert und nach seiner Kündigung nur 10.777,26 € zurückbekommen. Die Volksbank Dresden-Bautzen muss ihm laut Urteil den Verlust von 3.222,74 € ersetzen. Das Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank kann dagegen vorgehen.
Wichtig: Das Gericht hielt die damalige Einstufung des Fonds als risikoarme Anlage grundsätzlich für vertretbar. Entscheidend war vielmehr, dass die Bank nicht nachweisen konnte, den Anleger ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben.
Offene Immobilienfonds können an Wert verlieren. Außerdem kommst Du nicht jederzeit an Dein Geld:
Die Bank konnte nicht belegen, dass sie den Anleger rechtzeitig über diese Punkte informiert hatte. Der bloße Verweis auf Produktunterlagen reichte im konkreten Fall nicht.
Besitzt Du Anteile am UniImmo Wohnen ZBI, bekommst Du deshalb nicht automatisch Schadensersatz. Entscheidend ist, wie Du beraten wurdest. Prüfe vor allem:
Ob Du Ansprüche hast, hängt von Deinem Einzelfall ab. Lass Dich dazu am besten von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Ohne besondere Honorarvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer. Einige Kanzleien bieten auch eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Wir halten offene Immobilienfonds grundsätzlich für keine gute Geldanlage. Hast Du einen solchen Fonds, solltest Du einen Verkauf zumindest prüfen. Was Du dabei beachten musst, liest Du in unserem Immobilienfonds-Ratgeber. Suchst Du eine sicherere Alternative, kommen je nach Anlagezeitraum Tagesgeld, Festgeld oder Geldmarkt-ETFs infrage.
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