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Bank muss zahlen: Dieses Urteil stärkt Anleger bei Falschberatung

Eine Bank muss für die Verluste eines Fondsanlegers aufkommen. Warum das neue Urteil auch über den Einzelfall hinaus interessant ist.

Timo Halbe
Timo Halbe • Geldanlage
Urteil

Im Juni 2024 verlor der UniImmo Wohnen ZBI nach einer Sonderbewertung über Nacht 16,71 % an Wert. Seitdem versuchen Anleger auf verschiedenen Wegen, Verluste zurückzubekommen. Ein neues Urteil zeigt jetzt: Auch die Beratung durch die Bank kann dabei entscheidend sein.

Wenn Du Geld mit dem Fonds verloren hast, gibt es zwei mögliche Wege, wie Du es zurückfordern kannst. Beide haben wir bereits in unserem Artikel „UniImmo Wohnen ZBI: Kannst Du Dein Geld zurückfordern?“ erklärt:

  1. Wurdest Du von Deiner Bank nicht ausreichend über die Risiken des Fonds aufgeklärt?
  2. Oder hat die Fondsgesellschaft selbst die Risiken falsch dargestellt? 

Mit der ersten Frage hat sich jetzt das Landgericht Dresden beschäftigt.

Volksbank muss Schadensersatz zahlen

Das Urteil des Landgerichts Dresden betrifft die Beratung durch die Bank. Ein Anleger hatte 2018 insgesamt 14.000 € investiert und nach seiner Kündigung nur 10.777,26 € zurückbekommen. Die Volksbank Dresden-Bautzen muss ihm laut Urteil den Verlust von 3.222,74 € ersetzen. Das Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank kann dagegen vorgehen.

Wichtig: Das Gericht hielt die damalige Einstufung des Fonds als risikoarme Anlage grundsätzlich für vertretbar. Entscheidend war vielmehr, dass die Bank nicht nachweisen konnte, den Anleger ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben.

Diese Risiken musste die Bank erklären

Offene Immobilienfonds können an Wert verlieren. Außerdem kommst Du nicht jederzeit an Dein Geld:

  • Du musst Deine Anteile grundsätzlich mindestens 24 Monate halten.
  • Danach gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
  • Die Fondsgesellschaft kann die Rücknahme vorübergehend aussetzen.

Die Bank konnte nicht belegen, dass sie den Anleger rechtzeitig über diese Punkte informiert hatte. Der bloße Verweis auf Produktunterlagen reichte im konkreten Fall nicht.

Was das Urteil für Dich bedeutet

Besitzt Du Anteile am UniImmo Wohnen ZBI, bekommst Du deshalb nicht automatisch Schadensersatz. Entscheidend ist, wie Du beraten wurdest. Prüfe vor allem:

  • Hat Deine Bank Dich auf mögliche Verluste hingewiesen?
  • Hat sie Dir die Mindesthalte- und Kündigungsfrist erklärt?
  • Wusstest Du, dass die Rücknahme ausgesetzt werden kann?

Ob Du Ansprüche hast, hängt von Deinem Einzelfall ab. Lass Dich dazu am besten von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Ohne besondere Honorarvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer. Einige Kanzleien bieten auch eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Was Du jetzt tun kannst

Wir halten offene Immobilienfonds grundsätzlich für keine gute Geldanlage. Hast Du einen solchen Fonds, solltest Du einen Verkauf zumindest prüfen. Was Du dabei beachten musst, liest Du in unserem Immobilienfonds-Ratgeber. Suchst Du eine sicherere Alternative, kommen je nach Anlagezeitraum Tagesgeld, Festgeld oder Geldmarkt-ETFs infrage. 

Überblick unserer besten Empfehlungen 

  1. Tagesgeld: Chase mit 4,0 % p.a. für 4 Monate, Volkswagenbank mit 3,5 % p.a. und Gefa mit 2,4 % p.a.
  2. Festgeld: Yapi Kredi Bank Deutschland Festgeld mit 3,3 % p.a., Grenke Festgeld mit 3,25 % p.a. und SWK Bank Festgeld 3,21 p.a.
  3. ETF: SPDR MSCI ACWI IMI (IE00B3YLTY66), Vanguard FTSE All-World (IE00BK5BQT80) und iShares MSCI ACWI (IE00B6R52259)

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Von Timo Halbe, und Martha Falkenburger
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