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Tipps & Tricks

Bei der Brille sparen: So geht’s auch ohne Zuschuss

Du brauchst eine Brille, bekommst aber leider keinen Zuschuss von Deiner Kran­ken­kas­se? So kannst Du trotzdem Geld sparen.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Bei der Brille sparen: So geht’s auch ohne Zuschuss

Wenn Du eine (neue) Brille brauchst, kann das ziemlich schnell ziemlich teuer werden. Unter bestimmten Bedingungen kannst Du einen Zuschuss von Deiner Kran­ken­kas­se bekommen, z. B. wenn Deine Sehkraft sehr stark eingeschränkt ist.

Ob und wie viel Zuschuss Du bekommst, hängt aber auch stark von Deiner Kran­ken­kas­se ab. Die HEK bietet z. B. ein Bonusprogramm an, bei dem Du Bonuspunkte für neue Brillengläser einsetzen kannst.

Ohne Zuschuss bei der Brille sparen

Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, um bei der Brille zu sparen: Du kannst Deine Brille als außergewöhnliche Belastung über die Steu­er­er­klä­rung absetzen.

Behalt also unbedingt den Beleg, wenn Du Dir eine Brille kaufst, damit Du den später beim Finanzamt einreichen kannst. Außerdem musst Du diese beiden Voraussetzungen erfüllen:

1. Du brauchst ein Rezept

Du kannst Deine Brille oder Deine Kontaktlinsen nur dann absetzen, wenn Dir die Sehhilfe verschrieben wurde. Sonnenbrillen ohne Sehstärke kannst Du somit nicht in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen.

Wenn Du später eine neue Brille brauchst, musst Du dafür aber nicht wieder zur Praxis laufen. In der Regel reicht nach dem ersten Attest die Sehschärfenbestimmung aus einem Brillengeschäft.

2. Gesundheitskosten übersteigen zumutbare Eigenbelastung

Außergewöhnliche Belastungen kannst Du nicht in voller Höhe absetzen, sondern nur die Kosten, die Deine zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Allerdings reicht eine Brille allein dafür vermutlich nicht aus. Sobald Du aber im gleichen Jahr noch weitere Kosten hast, z. B. für Zahnersatz, Psycho- oder Physiotherapie, stehen die Chancen gut, dass Du die Grenze überschreitest. 

Die Grenze entspricht ungefähr 1 bis 7% Deiner oder Eurer Gesamteinkünfte und wird individuell je nach zu versteuerndem Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder vom Finanzamt berechnet. Hier zwei Beispiele:

  1. Du als Einzelperson verdienst jährlich brutto 30.000€. Davon werden 1.230€ Werbungskosten abgezogen, was 28.770€ ergibt. Deine zumutbare Eigenbelastung liegt dann bei 6%, also 1.726€. Deine Gesundheitskosten (inkl. Brille) belaufen sich auf 2.080€. Ziehen wir davon die Eigenbelastung (1.726€) ab, kannst Du als Einzelperson 354€ als außergewöhnliche Belastung absetzen.

  2. Die Ausgangssituation ist wie im ersten Beispiel: 30.000€ Bruttogehalt, 1.230€ Werbungskosten, 2.080€ Gesundheitskosten. Der einzige Unterschied: Du hast ein oder zwei Kinder. Dadurch liegt Deine Belastungsgrenze nur bei 3%, was 863€ entspricht. Ziehen wir die von Deinen Gesundheitsausgaben (2.080€) ab, kannst Du 1.217€ als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Brille als Werbungskosten absetzen

Wenn Deine Sehschwäche durch Deinen Beruf oder sogar durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, kannst Du die Brille sogar als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das musst Du allerdings nachweisen können.

Übrigens: Du kannst auch arbeitsnotwendige Schutzbrillen als Werbungskosten absetzen – auch wenn sie eine eingebaute Sehstärke haben. 

Das ist aber noch lang nicht alles. Vergiss nicht, diese sechs Dinge von der Steuer abzusetzen.

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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