Hast Du auch schon Post vom Finanzamt bekommen? Dann hast Du jetzt wahrscheinlich zwei (meist) nicht gerade leicht verständliche Bescheide vorliegen:
- Bescheid über den Grundsteuerwert
- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
Diese Bescheide sind die Grundlage für den eigentlichen Grundsteuerbescheid, den Du aber vermutlich erst 2024 bekommst. Aber sie sind trotzdem sehr wichtig: Wenn etwas nicht stimmt, musst Du Einspruch einlegen – und zwar innerhalb eines Monats. Wenn Du erst in zwei Jahren auf den endgültigen Bescheid reagierst, ist es zu spät.
Wir erklären Dir heute, an welchen drei Stellen dieser Bescheide Du genau hinschauen solltest. Dabei orientieren wir uns an den Ländern, für die das Bundesmodell gilt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen können die Bescheide im Detail etwas anders aussehen.
1. Bescheid über den Grundsteuerwert, Abschnitte A und B
In Abschnitt A steht gleich zu Beginn die entscheidende Zahl: der Grundsteuerwert. Prüfe hier, ob die Daten zum Grundstück stimmen. In Abschnitt B wird die Berechnung des Grundsteuerwerts erklärt. Auch hier kontrollierst Du, ob die folgenden Daten aus Deiner Grundsteuererklärung richtig im Bescheid stehen: Bodenrichtwert, Baujahr der Immobilie, Anzahl der Garagen, die gesamte Wohn-/Nutzfläche und die Fläche des Grundstücks. Damit bist Du fürs Erste auf der sicheren Seite.
2. Bescheid über den Grundsteuerwert, Details
In diesem Abschnitt gibt es noch viele weitere Daten, zum Beispiel der Liegenschaftszinssatz, die Gesamtnutzungsdauer, Rohertrag usw. Willst Du auch all diese Angaben im Detail nachprüfen, wird es richtig kompliziert. Denn hier gibt es praktisch für jeden Wert eine eigene Berechnungsmethode. Hier musst Du Dich entscheiden: Vertraust Du der Berechnung des Finanzamts – oder willst Du auf Nummer sicher gehen? Wenn Du Dir die Mühe machen möchtest, folge am besten unserem Ratgeber.
3. Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Steuermesszahl
Hier wird es einfacher: Der Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Im Bundesmodell liegt die Messzahl bei 0,031% für bebaute Grundstücke, bei 0,034% für unbebaute Grundstücke. Ausnahmen: Sachsen mit 0,036% (bebaut zu Wohnzwecken und unbebaut), Saarland 0,034% (bebaut zu Wohnzwecken) und 0,064% (unbebaut). In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sind es noch mal andere Werte.
Wenn die Daten nicht stimmen
Egal, an welcher Stelle der Bescheide: Sind falsche Daten zu Deinem Grundstück oder etwa der Steuermesszahl enthalten, solltest Du Einspruch einlegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bescheide. Wenn Du nichts tust, werden sie und damit die Bemessungsgrundlage verbindlich und dienen als Grundlage für die Grundsteuer, die Du ab 2025 zahlen musst. Deren Höhe erfährst Du dann, wie schon erwähnt, vermutlich erst 2024 mit dem eigentlichen Grundsteuerbescheid. Wie Du den Einspruch am besten formulierst, zeigen wir Dir in unserem Ratgeber.
Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben?
Falls Du Dich bisher noch nicht um Deine Grundsteuererklärung gekümmert hast, hast Du nur noch bis zum 31. Oktober 2022 dafür Zeit. Zwar gibt es bereits Forderungen nach einer Fristverlängerung, Du solltest Dich aber nicht darauf verlassen. Wir empfehlen Dir an dieser Stelle nochmal unsere kostenlose Ausfüllhilfe zur Grundsteuererklärung (PDF), mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle Bundesländer.
(mgr/jle)