Eigentlich eine klare Sache: Je höher der Zuschuss Deiner Firma zu Deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV), desto besser ist das Angebot. Zum Beispiel: Deine Chefin zahlt monatlich 100€ und Du 0€ ein – dann ist das schon mal geschenkt. Das Angebot solltest Du auf jeden Fall eintüten.
Auch diese bAV-Optionen lohnen sich
Sagen wir jetzt, Deine Chefin zahlt 100€ ein und Du auch 100€, dann ist das immer noch ein sehr gutes Angebot. Als Faustregel kannst Du Dir hierfür merken: Mindestens 20% Zuschuss vom Arbeitgeber sollten drin sein, damit sich der bAV-Vertrag lohnt. Also auch bei 50€ von Deiner Chefin und 100€ von Dir kannst Du ruhig zuschlagen.
Hier nochmal im Überblick:

Kann Dein Chef auch gar nichts zur bAV beisteuern?
Nein – diese Art der betrieblichen Altersvorsorge ist inzwischen ein Auslaufmodell. Schon seit 2022 müssen Arbeitgeber 15% zu Deiner bAV zuschießen. Das gilt für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Verträge. Ausnahmen von dieser Regel können allerdings z. B. in Tarifverträgen beschlossen werden.
Worauf Du vor Abschluss einer bAV achten solltest
Lass Dir den bAV-Vertrag von der Personalabteilung oder dem bAV-Verantwortlichen Deiner Firma verständlich erklären und vorrechnen. Überleg auch immer, ob es sich für Dich lohnt, in Deiner aktuellen Firma einen bAV-Vertrag abzuschließen: Wenn Du vielleicht jetzt schon weißt, dass Du sowieso in absehbarer Zeit den Job wechseln willst, kannst Du Dir den Aufwand sparen. Denn Du weißt nicht, ob Dein neuer Arbeitgeber den bAV-Vertrag übernehmen wird – muss er nämlich nicht.
Wenn Du grundsätzlich Bauchschmerzen hast, bei dem, was Dir da angeboten wird, ist ein ETF-Sparplan auf Deinem privaten Depot eine gute Alternative. Damit bist Du flexibel und hast immer selbst die volle Kontrolle.