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BGH kippt Negativzinsen auf Sparguthaben – so holst Du Dein Geld zurück

Laut Bundesgerichtshof sind Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld nicht erlaubt. Bei Girokonten gelten dagegen andere Regeln. Das Wichtigste im Überblick.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
BGH kippt Negativzinsen auf Sparguthaben

BGH: Sparguthaben dürfen durch Gebühren nicht weniger werden
Rückzahlung: Forder Negativzinsen von Deiner Bank zurück
Finanztip hilft Dir: Nutz unser Musterschreiben

In der Niedrigzinsphase zwischen 2016 und 2022 haben Banken und Sparkassen ihren Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten berechnet.

Diese sogenannten Negativzinsen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun teilweise für unwirksam erklärt: Sparguthaben wie Tagesgeld dürfen durch Gebühren nicht weniger werden. Das würde dem Sinn und Zweck dieser Konten – nämlich dem Sparen – widersprechen.

Worum ging es in den Urteilen? 

Verbraucherzentralen hatten gegen vier Banken und Sparkassen, die zwischen 2020 und 2021 Verwahrentgelte für Neuverträge erhoben hatten, Klagen eingereicht. Dadurch hatten sich die vier Institute während der Nullzinsphase eine weitere Einnahmequelle geschaffen.

Dass dies auf Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig ist, bestätigt der BGH nun mit seinem Urteil. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern. Denn der Zweck solcher Konten sei es, Vermögen aufzubauen und das Geld vor der Inflation zu schützen. Es soll auf keinen Fall weniger werden.

Was ist mit Negativzinsen auf Girokonten?

Etwas anderes gilt für Girokonten: Da sind Negativzinsen laut BGH grundsätzlich zulässig, weil die Verfügbarkeit des Geldes im Vordergrund steht und nicht die Vermehrung des Geldes. Für diese sichere Verwahrung dürfen Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt – sprich Negativzinsen – verlangen.

Aber: Die Klauseln müssen so transparent sein, dass klar ist, wann die Zinsen anfallen und auf welches Guthaben sie berechnet werden. Das war bei den Klauseln der Banken, die der BGH in seinem Urteil betrachtet hat, nicht der Fall.

Wie bekommst Du bereits gezahlte Gebühren zurück? 

Da die Verbraucherzentrale nicht selbst auf Rückzahlung klagen kann, müssen die betroffenen Bankkundinnen und -kunden selbst tätig werden. Du kannst zu Unrecht gezahlte Negativzinsen also durchaus von Deiner Bank oder Sparkasse zurückfordern. Überprüf daher unbedingt Deine Kontoauszüge der vergangenen Jahre nach entsprechenden Abbuchungen und forder sie mit unserem neuen Musterschreiben (Word-Dokument) zurück.

Verwahrentgelte, die Banken im Jahr 2022 in Rechnung gestellt haben, müssen sie zurückzahlen. Bei älteren Ansprüchen kommt es darauf an. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Negativzinsen.

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