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Bundesgerichtshof kippt Klausel in Riester-Banksparplan

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

In vielen Riester-Banksparplänen steht eine Klausel, durch die nach der Ansparphase zusätzliche Gebühren auf Dich zukommen können. Wann genau das passiert und wie hoch die Kosten sind, wird meist nicht erwähnt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof eine Klausel in den AGB der Sparkasse Günzburg gekippt. Denn sie war unklar und unverständlich: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet”.

Das heißt aber nicht, dass dieses Urteil jetzt auf alle Riester-Verträge übertragbar ist oder dass die Gebühren an sich nicht zulässig sind. Check Deinen Vertrag trotzdem mal auf solche Formulierungen und achte drauf, ob Dir bei Beginn der Auszahlphase weitere Kosten berechnet werden. Hast Du bereits solche Gebühren gezahlt, kannst Du sie zurückfordern. Mehr Infos dazu findest Du bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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