Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

Tipps & Tricks

Chaos bei Energieanbietern: So löst Du die 5 häufigsten Probleme

Seit März sollten die Strom- und Gaspreisbremse automatisch bei Dir ankommen. Aus der Finanztip-Community haben wir erfahren, dass das bei vielen Anbietern bis heute nicht klappt. Was Du tun kannst.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Musstest Du seit 1. März mehr als 40 ct/kWh für Strom oder 12 ct/kWh für Gas bezahlen? Dann muss Dein Anbieter den Preisbremsen-Rabatt automatisch an Dich weiterreichen. Das macht er aber nicht immer. Mit unseren Preisbremsen-Rechnern findest Du heraus, welche Entlastung Dir zusteht. Deine Abschlagszahlung muss entsprechend sinken.

Zwei Beispiele:

  • „NEW Energie“ berechnet die Entlastung erst mit der Jahresabrechnung. Bis dahin sei bei einem „Großteil“ der Kundinnen und Kunden der Abschlag pauschal gesenkt worden, teilweise auf deren Initiative selbst. Zudem verschickt NEW das Infoschreiben mit wichtigen Eckdaten zum Preisbremsen-Rabatt einfach nicht. Beides widerspricht den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei den Stadtwerken München dagegen wurden bei hunderttausenden Kundinnen und Kunden monatelang gar keine Abschläge eingezogen, die Preisbremsen waren noch nicht in die Abrechnungssoftware integriert. Erst Ende August sollen 90% der Privatkundinnen und -kunden wieder regulär abgerechnet werden – inklusive Preisbremse.

Wir haben so viele E-Mails aus der Finanztip-Community bekommen, dass wir nicht einzeln darauf antworten können. Aber wir haben die fünf häufigsten Probleme identifiziert:

Problem 1: Keine Preisbremse und kein Infoschreiben, Abschlag weiter hoch
Dein Abschlag ist bisher unverändert, obwohl Du von der Preisbremse profitieren müsstest: Das ist die häufigste Beschwerde, die uns erreicht hat. Das Infoschreiben, in dem Dein Verbrauch und der Rabatt auf Deinen Abschlag stehen soll, hast Du auch nicht erhalten.

Lösung: Reich eine Verbraucherbeschwerde bei Deinem Anbieter ein. Wir haben für Dich dieses Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument) vorbereitet. Dein Anbieter hat vier Wochen Zeit, das Problem zu beheben. Einigt Ihr Euch nicht oder antwortet er nicht, kannst Du danach ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnen. Bis Dein Fall dort geklärt wird, kann es dauern. Aber Du kannst von einer Lösung ausgehen.

Problem 2: Abschlagszahlung ausgesetzt, keine Preisbremse und kein Infoschreiben
Wenn Dein Anbieter es bisher nicht geschafft hat, die Preisbremse zu berechnen, kann es auch sein, dass er seit Monaten keine Abschläge von Dir einzieht.

Lösung: Geh genauso wie bei Problem 1 vor. Zusätzlich solltest Du Dich auf eine Nachzahlung für die Monate einstellen, in denen Du keine Abschläge gezahlt hast. So rechnest Du nach: Multiplizier Deinen Jahresverbrauch (in Kilowattstunden, kWh) mit dem Arbeitspreis (in Cent/kWh). Addier den jährlichen Grundpreis (siehe Vertrag). Teile die Summe durch zwölf: Das ist Dein regulärer Monatsabschlag. Nutz unsere Preisbremsen-Rechner, um den Rabatt darauf zu ermitteln – zusammengerechnet ergibt das Deinen Abschlag inkl. Preisbremse. Diesen Betrag kann Dein Anbieter für jeden verpassten Monat nachfordern.

Problem 3: Verbrauchsprognose zu niedrig
Die Preisbremsen sollen für die Energiemenge gelten, die Du in den Vorjahren verbraucht hast. Über die Probleme mit dieser Jahresverbrauchsprognose haben wir schon einmal berichtet.

Lösung: Verlang per Verbraucherbeschwerde, die Jahresverbrauchsprognose zu korrigieren. Hier findest Du unser Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument) dafür. Kannst Du gute Gründe vorbringen, sind Anbieter und Netzbetreiber zur Korrektur verpflichtet.

Problem 4: Sonderfall bei der Verbrauchsprognose nicht berücksichtigt
Du hast kürzlich eine Wär­me­pum­pe oder eine Wallbox installiert? Oder warst mehrere Monate verreist? Oder bist in eine zuvor leere Wohnung gezogen? Dann kann Dein Verbrauch falsch prognostiziert worden sein.

Lösung: Anbieter und Netzbetreiber sind verpflichtet, solche Sondereffekte bei der Jahresverbrauchsprognose zu berücksichtigen. Nutz das Mus­ter­schrei­ben von Problem 3, um das einzufordern.

Problem 5: Keine Preisbremse nach Anbieterwechsel
Wenn Du kürzlich zu einem neuen Anbieter gewechselt bist, verlangt der womöglich einen Nachweis darüber, was Du zuvor verbraucht hast.

Lösung: Schick dem neuen Anbieter eine Kopie der letzten Abrechnung von Deinem alten Anbieter. Darin sollte Dein bisheriger Jahresverbrauch stehen – damit kann der neue Anbieter den Preisbremsen-Rabatt berechnen und muss ihn für alle Monate ausbezahlen, die Du in diesem Jahr bei ihm warst. Gibt es weiter Probleme, nutz das Mus­ter­schrei­ben von Problem 1, um Beschwerde einzureichen.

Wenn Du jetzt zu einem günstigeren Anbieter wechselst, brauchst Du die Preisbremsen nicht: Mit unseren Ratgebern zum Anbieterwechsel findest Du immer die besten Tarife für Strom und Gas.

(bew)

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App