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Tipps & Tricks

Darf Dein Vermieter Dir das warme Wasser abstellen?

Die Gaspreise schießen seit Monaten in die Höhe. Das bringt so manche Vermieter auf interessante Ideen - doch wie weit dürfen sie gehen?

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das ist passiert: Eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen hat ihren Mietern das warme Wasser zeitweise abgestellt. Vormittags, nachmittags und nachts gab es somit nur noch kaltes Wasser. 

Darf der Vermieter das? 
Nein, Du hast 24 Stunden pro Tag ein Recht auf warmes Wasser – und zwar das ganze Jahr über. Wenn Dein Vermieter Dein Warmwasser einfach abgestellt hat, kannst Du Deine Miete mindern. Damit es aber nicht so weit kommt, solltest Du im Fall einer Gasverknappung und extremen Erhöhung der Gaspreise erstmal das Gespräch mit Deinem Vermieter suchen. Vielleicht könnt Ihr Euch auf eine leichte Erhöhung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung einigen.  

Jetzt im Sommer warmes Wasser zu sparen, ist aber tatsächlich eine der wenigen Möglichkeiten, Gas zu sparen, damit die Krise im Winter nicht ganz so schlimm wird. So fällt Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung 2023 nicht ganz so hoch aus. 

Weitere Möglichkeiten: 

  • Du kannst einen Sparduschkopf an der Brause montieren. 
  • Duschen statt baden: Dabei brauchst Du in der Regel weniger Wasser und damit auch weniger Energie. 
  • Mit einem Durchflussbegrenzer am Wasserhahn von Waschbecken und Spüle verringerst Du Deinen Warmwasserverbrauch und damit auch Deine Energiekosten. 

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat mit Daten des Statistischen Bundesamts abgeschätzt, welche Gaskosten bald auf Dich zukommen. Die Zahlen findest Du hier
 

aju

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