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Tipps & Tricks

Das bekommst Du ab sofort zusätzlich aus der Pflegekasse

Du pflegst jemanden oder bist auf Pflege angewiesen? Dann bekommst Du ab sofort mehr Geld aus der Pflegekasse. Doch das ist nicht die einzige Änderung.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Du pflegst jemanden aus Deiner Familie oder bist selbst auf Pflege angewiesen? Dann gibt es gute Nachrichten: Dafür gibt es jetzt mehr Geld, außerdem werden manche Dinge etwas einfacher. Das sind die wichtigsten Änderungen:

1. Mehr Geld für die Pflege zuhause
Wer zuhause gepflegt wird, bekommt Pflegegeld – und das steigt um 5%. Bei Pflegegrad 2 sind es nun z. B. 332€. Für was Pflegebedürftige das Geld ausgeben, können sie selbst entscheiden. Meistens geben sie es an die Angehörigen weiter, die sich um ihre Pflege kümmern. Wenn sich ein Pflegedienst um Deine Angehörigen kümmert, dann bekommt Ihr finanzielle Unterstützung für ambulante Sachleistungen. Auch die ist um 5% gestiegen. Wie viel Du genau bekommst, hängt bei beiden Zuschüssen vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 3 sind es z. B. bis zu 1.432€. Alle Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber.

2. Weniger fürs Pflegeheim dazuzahlen
Deine Angehörigen werden in einem Heim gepflegt? Dann steigt der Leistungszuschlag, den sie von der Pflegekasse bekommen. Der senkt den Anteil, den Pflegebedürftige bei den Kosten dazuzahlen müssen. Wie stark, hängt davon ab, wie lange Deine Angehörigen im Heim sind. Im ersten Jahr senkt der Zuschlag den Eigenanteil um 15%, bislang waren es 5%. Im zweiten Jahr um 30% (bisher 25%) und im dritten Jahr um 50% (bisher 45%). Ab dem vierten Jahr sind es 75% statt wie bisher 70%. Achtung: Der Zuschuss gilt nur für die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen im Heim werden nicht bezuschusst.

3. Länger Lohnersatz, wenn Du Angehörige pflegst
Du pflegst jemanden aus Deiner Familie und kannst deshalb weniger arbeiten? Dann kannst Du eine Entschädigung für diese Zeit bekommen – sofern Du Arbeitnehmer bist. Bisher ging das nur für zehn Arbeitstage im Jahr. Jetzt sind es zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person und Kalenderjahr. Wie Du das bekommst, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.

4. Einfacher bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung durchblicken
Den Überblick über alle Leistungen bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung zu behalten, ist kompliziert. Ab sofort haben Pflegebedürftige aber das Recht auf eine Übersicht, welche Leistungen und Kosten bisher genutzt wurden. Die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung muss sie einmal pro Halbjahr erstellen, und zwar so aufbereitet, dass Laien – z. B. Du als pflegender Angehöriger – sie verstehen.

Du kannst Dich auch mit einer Pflegezusatzversicherung gegen die hohen Kosten bei der Pflege absichern. Aber Achtung: Diese Ver­si­che­rung ist relativ teuer. Wann sie sinnvoll ist und wann nicht, erfährst Du in unserem Ratgeber.

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