2024 steigen die „Beitragsbemessungsgrenzen“. Der Begriff bedeutet: Deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Pflegeversicherung und zur Rente steigen nur bis zu dieser Gehaltsgrenze. Wenn Du mehr verdienst, zahlst Du nicht noch höhere Beiträge.
Bei der GKV soll die Grenze von 4.987€ auf 5.175€ brutto steigen, bei der Rente von 7.300€ auf 7.550€ (West, brutto) bzw. von 7.100€ auf 7.450€ (Ost, brutto). Was das für Dich heißt? Wenn Du exakt so viel wie oder mehr als die neuen Beitragsbemessungsgrenzen verdienst, musst Du künftig etwas mehr von Deinem Gehalt an die Sozialversicherungen abgeben.
Liegt Dein Gehalt z. B. genau auf der neuen Grenze von 7.550€ (West), sind das zusätzlich 23€ pro Monat für die Rente. Verdienst Du 5.175€, müsstest Du 15€ pro Monat mehr für die GKV zahlen. Weil der Grundfreibetrag gleichzeitig von 10.908€ auf 11.604€ steigt, bleibt Dir am Ende trotzdem etwas mehr Netto: Bei 7.550€ im Monat (West, brutto) sind es 11€ mehr Netto pro Monat.
Auch die Grenze beim Jahresgehalt, ab der Du freiwillig in die private Krankenversicherung wechseln kannst, steigt. Wann das eine Option ist, liest Du in unserem Ratgeber.