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Das musst Du zur Tauschpflicht bei Heizungen wissen

Wenn Du eine alte Gas- oder Ölheizung hast, sollst Du sie künftig tauschen. Nach 30 Jahren ausbauen musst Du sie zwar nicht – trotzdem musst Du einiges beachten.

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
Hand mit Glocke

Die Ampel-Koalition hat sich auf Regeln für den Tausch alter Heizungen geeinigt. Die Pflicht, Deine funktionierende Gas- oder Ölheizung nach 30 Jahren zu tauschen, wurde gestrichen. Sie fällt vorerst für funktionierende Brennwerttechnik und Niedertemperaturkessel weg, bis 2045 müssen aber auch sie raus. Musst Du Deine Heizung reparieren lassen, soll eine Tauschpflicht greifen. Dann musst Du die Heizung innerhalb von drei Jahren austauschen.

Hier soll es aber Härtefallregeln geben. Wer über 80 Jahre alt ist, soll von der Pflicht ausgenommen werden. Und auch wenn die Summe, die der Tausch kosten würde, in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert Deines Hauses steht, fällt die Pflicht weg. Besitzer von Gasetagenheizungen haben teilweise auch verlängerte Fristen. Hast Du so eine Heizung und geht sie kaputt, hast Du bis zu 13 Jahre Zeit, um auf eine Zentralheizung umzusteigen.

Abwrackprämien noch unklar
Ab 2024 sollen dann nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien laufen. Z. B. mit einer Wärmepumpe, Biomasse, Wasserstoff oder Fernwärme. Außerdem soll es Milliarden an Fördergeldern geben. Wie genau die aussehen und ob es z. B. eine Abwrackprämie für alte Heizungen gibt, ist noch unklar.

Beschlossen ist das alles aber noch nicht. Der Gesetzesentwurf wird jetzt den Bundesländern und Fachverbänden vorgelegt, danach kommt er ins Bundeskabinett. Er soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Wie Du 2023 deutlich weniger fürs Heizen zahlst, kannst Du hier nachlesen.

(ene/sdu)

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