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Tipps & Tricks

Das passiert, wenn Du die Grund­steu­er­er­klä­rung zu spät abgibst

Bald ist die Frist zur Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung rum. Schaffst Du es nicht rechtzeitig, drohen Dir Strafen – aber nicht automatisch.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
erschrockenes Gesicht

Wenn Du zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie besessen hast, musst Du bis zum 31. Januar 2023 Deine Grund­steu­er­er­klä­rung abgegeben haben. Das Problem: Wenn Du noch kein Elster-Zertifikat hast, um die Erklärung online abzugeben, schaffst Du es wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig. Denn bis Du die nötigen Zugangsdaten per Post bekommst, vergehen bis zu zwei Wochen. Was passiert, wenn Du zu spät abgibst?

Dann ist schnell von saftigen Strafen bis zu 25.000€ die Rede. Wir haben alle Bundesländer gefragt, wie sie bei Verspätungen vorgehen. Die gute Nachricht: Hohe Strafen sind zwar möglich, drohen aber nicht sofort. Erstens ist es kaum vorstellbar, dass die Finanzämter bei der neuen Grund­steu­er­er­klä­rung sofort die scharfen Geschütze auffahren. Mehrere Bundesländer haben bereits klar gesagt, dass sie erstmal Erinnerungsschreiben verschicken werden, wenn Deine Grund­steu­er­er­klä­rung nach Ablauf der Frist nicht vorliegt. Und auch wenn sie das nicht tun, musst Du nicht sofort 25.000€ zahlen.

Kein automatischer Verspätungszuschlag
So will zum Beispiel Baden-Württemberg im ersten Quartal Erinnerungsschreiben schicken. Darin steht ein noch nicht festgelegter Termin, bis zu dem Du die Abgabe nachholen kannst. Wichtig: Diese Erinnerung ist keine Fristverlängerung, sondern eine gelbe Karte. Auf die sollte man unverzüglich reagieren. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge und eine Schätzung durch das Finanzamt.

Die Zuschläge sind dabei nicht das Problem. Das Finanzamt ist zum einen nicht verpflichtet, automatisch einen Verspätungszuschlag festzulegen. Zum anderen dürfte der mit vermutlich 25€ pro Monat relativ gering ausfallen. Schätzt das Finanzamt aber den Grundsteuerwert, statt ihn aus Deiner Erklärung zu berechnen, kann es richtig teuer werden. Dann kann die Wohnfläche deutlich größer geschätzt werden – und Du zahlst ab 2025 unnötig viel Grundsteuer, und zwar jedes Jahr. Du solltest die Erklärung also lieber verspätet als gar nicht abgeben.

Viele Länder schicken Erinnerungsschreiben
Ein Erinnerungsschreiben ist nicht nur in Baden-Württemberg geplant. Auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben unserer Redaktion gesagt, dass sie Betroffene nochmal an die Erklärung erinnern wollen.

In Hamburg war das konkrete Vorgehen noch unklar. In Bayern können die Finanzämter verlängerte Fristen erlauben – aber nur auf Antrag und in begründeten Fällen. Was bei Verspätungen passiert, hängt in Bayern vom Einzelfall ab. Die dortigen Behörden werden aber berücksichtigen, dass die Grundsteuer neugestaltet wurde.

Auch der Bund braucht länger
Hessens Finanzministerium hofft dabei auch auf den Gemeinschaftssinn der Steuerzahler. Die Grundsteuer sei wichtig für die Kommunen, „damit sie ihre Aufgaben vor Ort wie die Kinderbetreuung, die Skaterbahn, die Aufforstung oder Seniorenangebote finanzieren können“, sagte eine Sprecherin.

Wir raten Dir deshalb: Auch wenn Du es nicht mehr rechtzeitig schaffen solltest, setz Dich ran und mach die Grund­steu­er­er­klä­rung. Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst Du das. Und Du sparst Dir eine mögliche Schätzung oder unnötige Zuschläge. Etwas länger dauert es übrigens nicht nur bei Privatleuten. So hat die Bundesregierung für ihre Liegenschaften noch keine Grund­steu­er­er­klä­rungen gemacht – und gibt sie auch erst bis Ende September ab. Das geht aus einer Anfrage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß an die Bundesregierung hervor.

Wie Du mit unserer Ausfüllhilfe die Erklärung schnell erledigen kannst und welche Daten Du für die Erklärung brauchst, liest Du in unserem Ratgeber.

(ene)

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