Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

Tipps & Tricks

Die 10 größten Irrtümer über Ver­si­che­rungen – Teil 1

Nach jedem Unfall leistet die Unfall­ver­sicherung und die Haftpflicht zahlt immer, wenn Du andere schädigst? Wir räumen auf mit den größten Irrtümern über Ver­si­che­rungen.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Irrtum 1: Bei Diebstahl zahlt die Hausrat 

Hast Du eine Hausratversicherung, dann sichert sie Dich für den Fall eines Diebstahls nur ab, wenn ein Einbruch passiert ist. Bei Taschen- und Trickdieben hilft die Ver­si­che­rung nicht. Eine Ausnahme kann bei Fahrrädern gelten.  

Irrtum 2: In der Hausrat ist das Fahrrad bei Diebstahl mitversichert 

Ja, Dein Fahrrad gilt in der Hausratversicherung zwar als Hausrat. Es ist aber oft nur bis zu einer bestimmten Summe mitversichert und wenn es nachts innerhalb der Wohnung oder im verschlossenen Keller steht. Du hast ja eben schon gelesen, dass die Hausrat normalerweise nur bei einem Einbruch zahlt. Du brauchst also eine zusätzliche Fahrradklausel, wenn Du Dein Fahrrad auch nachts und draußen schützen möchtest oder wenn es teurer ist. Oder eine eigenständige Fahrradversicherung

Irrtum 3: Die Haftpflicht zahlt, wenn kleine Kinder Mist bauen 

Kinder sind erst ab sieben Jahren haftbar, im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Zerstört also Dein Fünfjähriger eine Glasscheibe und Du hast Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, seid ihr nicht haftbar. Eure Haft­pflicht­ver­si­che­rung muss nicht zahlen und die geschädigte Person bleibt auf den Kosten sitzen. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann haftest Du. Die Ver­si­che­rung zahlt aber bei Kleinkindern nur, wenn die Klausel "deliktunfähige Personen" im Tarif enthalten ist. 

Du bist noch auf der Suche nach einer guten Fa­mi­lien­haft­pflicht­ver­si­che­rung? Wir haben verschiedene Tarife für Dich gestet. Am besten abgeschnitten haben "Relax" von Friday, "Einfach Besser" von der Haftpflichtkasse und "T23-Optimum" der Degenia – allesamt mit starken Leistungen zu einem günstigen Preis.

Irrtum 4: Die Kran­ken­kas­se reicht aus für den Urlaub 

Falsch. Gehst Du auf Reisen, solltest Du eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Unser letzter Test hat gezeigt, dass es für kurze Urlaubsreisen schon gute Verträge für 10 bis 20€ im Jahr gibt. Die gesetzliche Kasse kommt nämlich höchstens für einen Teil der Behandlungskosten im Ausland auf. Medizinische Rücktransporte zahlt sie erst gar nicht. Der Extra-Schutz ist also sinnvoll, denn der Intensivtransport von Mallorca nach Deutschland kann schonmal locker mehrere Tausend Euro kosten.

Für kürzere Reisen empfehlen wir Einzelpersonen die Debeka (Tarif AR). Der Münchener Verein eignet sich sowohl für Einzelpersonen (Tarif 501) als auch Ehepaare mit Kindern (Tarif 502). Für uverheiratete Paare mit Kindern ist TravelSecure (Würzburger) mit dem Tarif TravelSecure-AR ohne SB empfehlenswert.

Irrtum 5: Die Unfall­ver­sicherung zahlt nach einem Beinbruch 

So einfach ist das nicht. Eine Unfall­ver­sicherung zahlt in der Regel nur, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden führt. In den meisten Fällen sind bleibende Schäden jedoch auf eine Krankheit zurückzuführen – und dann zahlt die Unfallversicherung nicht.

Alles klar soweit? Hier geht’s weiter mit den Irrtümern 6 bis 10.

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App