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Tipps & Tricks

Die 10 größten Irrtümer über Ver­si­che­rungen – Teil 2

Viele Irrtümer über Ver­si­che­rungen halten sich hartnäckig. Deshalb hier Teil 2 unserer Liste der zehn größten Missverständnisse.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Irrtum 6: Die Autoversicherung zahlt immer 

Verursachst Du mit Deinem Auto grob fahrlässig einen Unfall, z. B. weil Du absichtlich bei Rot fährst, musst Du damit rechnen, dass Dir Deine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Deine Kaskoversicherung  – die ist zuständig für Schäden am eigenen Auto – springt in so einem Fall nicht unbedingt ein. Sondern nur, wenn Du eine Ver­si­che­rung hast, die "grobe Fahrlässigkeit" absichert. Wir empfehlen Dir unbedingt, das zu machen – das vermeidet Ärger. 

Deine Kfz-Haftpflicht kommt übrigens zwar immer für den Schaden beim Unfallgegner auf. Sie kann aber versuchen, Geld von Dir zurückzubekommen, z. B. wenn Du betrunken gefahren bist.  

Irrtum 7: Ver­si­che­rung darf nicht kündigen 

Die Ver­si­che­rung kann Dir gar nichts? Von wegen: Genauso wie Du Ver­si­che­rungs­ver­träge kündigen darfst, darf auch Dein Versicherer in einigen Fällen Verträge kündigen. Manchmal nach Ablauf der Laufzeit und fast immer, wenn er einen oder mehrere Schäden für Dich abgewickelt hat. Bei einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann das z. B. passieren, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Schäden meldest. In diesem Fall ist es übrigens oft schwierig, dann eine neue Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu bekommen, weil der neue Anbieter Dich als potenziell streitfreudigen Kunden ablehnen kann. Was Du in diesem Fall tun kannst, liest Du hier

Das Gute: In aller Regel hast auch Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Schaden. Und auch nach Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung hast Du eins. Höhere Kosten sind übrigens immer ein guter Grund, einen Vertrag zu prüfen. 

Irrtum 8: Ab Vertragsschluss bist Du versichert 

Ver­si­che­rung abschließen und los geht’s? Nein. Viele Ver­si­che­rungs­ver­träge haben Wartezeiten. Das bedeutet, dass Du erst nach einer gewissen Zeit den (vollen) Ver­si­che­rungs­schutz hast. In der Regel ist das so beim Rechtsschutz und manchmal auch bei Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen

Irrtum 9: Die Risikoleben zahlt nicht bei Suizid 

Auch wenn es im Fernseh-Krimi am Sonntagabend oft anders dargestellt wird: Eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt auch bei Suizid. Oft gibt es Wartezeiten – in der Regel muss der Vertrag drei Jahre alt sein. 

Irrtum 10: Ein Rechtsstreit ist kostenlos mit Rechtsschutz 

Streiten kann sehr teuer werden, vor allem vor Gericht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt Kosten, wenn Du Dich über die versicherten Dinge streitest. Ein Rundum-sorglos-Paket ist die Ver­si­che­rung damit aber nicht. 

Denn viele Rechtsgebiete kannst Du grundsätzlich nicht versichern, andere sind in einzelnen Tarifen ausgeschlossen. Wer z. B. nur Ver­kehrs­rechts­schutz hat, bekommt keinen Schutz bei Streit mit dem Vermieter. Überleg also genau, welche Bereiche Du absichern möchtest. 

Das war Teil zwei der zehn größten Irrtümer über Ver­si­che­rungen. Falls Du die Irrtümer eins bis sechs verpasst hast, hier entlang. Und falls Du wissen willst, welche Ver­si­che­rungen Du Dir komplett sparen kannst, kannst Du hier vorbeischauen.

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