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Tipps & Tricks

Die 10 größten Irrtümer über Versicherungen – Teil 2

Viele Irrtümer über Versicherungen halten sich hartnäckig. Deshalb hier Teil 2 unserer Liste der zehn größten Missverständnisse.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Die 10 größten Irrtümer über Versicherungen

Irrtum 6: Die Autoversicherung zahlt immer

Verursachst Du mit Deinem Auto grob fahrlässig einen Unfall, z. B. weil Du absichtlich bei Rot fährst, musst Du damit rechnen, dass Dir Deine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Deine Kaskoversicherung – die ist zuständig für Schäden am eigenen Auto – springt in so einem Fall nicht unbedingt ein. Sondern nur, wenn Du eine Versicherung hast, die "grobe Fahrlässigkeit" absichert. Wir empfehlen Dir unbedingt, so einen Tarif zu wählen – das vermeidet Ärger. 

Übrigens: Deine Kfz-Haftpflicht kommt zwar immer für den Schaden beim Unfallgegner auf. Sie kann aber versuchen, das Geld von Dir zurückzubekommen, z. B. wenn Du betrunken Auto gefahren bist.

Irrtum 7: Versicherungen dürfen Dir nicht kündigen

Die Versicherung kann Dir gar nichts? Von wegen: Genauso wie Du Versicherungsverträge kündigen darfst, darf auch Dein Versicherer in einigen Fällen Verträge kündigen. Manchmal nach Ablauf der Laufzeit und fast immer, wenn er einen oder mehrere Schäden für Dich abgewickelt hat. 

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann das z. B. passieren, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Schäden meldest. In diesem Fall ist es übrigens oft schwierig, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, weil der neue Anbieter Dich als potenziell streitfreudig einstuft und ablehnen kann. Was Du in diesem Fall tun kannst, liest Du in unserem Ratgeber.

Das Gute: In aller Regel hast auch Du ein Sonderkündigungsrecht – etwa nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung. Höhere Kosten sind übrigens immer ein guter Grund, einen Vertrag zu prüfen. 

Irrtum 8: Ab Vertragsschluss bist Du versichert 

Versicherung abschließen und los geht’s? Nein. Viele Versicherungsverträge haben Wartezeiten. Das bedeutet, dass Du erst nach einer gewissen Zeit den (vollen) Versicherungsschutz hast. In der Regel ist das so beim Rechtsschutz und manchmal auch bei Zahnzusatzversicherungen

Irrtum 9: Die Risikoleben zahlt nicht bei Suizid 

Auch wenn es im Fernseh-Krimi am Sonntagabend oft anders dargestellt wird: Eine Risikolebensversicherung zahlt auch bei Suizid. Oft gibt es Wartezeiten – in der Regel muss der Vertrag drei Jahre alt sein. 

Irrtum 10: Ein Rechtsstreit ist kostenlos mit Rechtsschutz 

Streiten kann sehr teuer werden, vor allem vor Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, wenn Du Dich in den versicherten Rechtsgebieten streitest. Ein Rundum-sorglos-Paket ist die Versicherung damit aber nicht. 

Denn viele Rechtsgebiete kannst Du grundsätzlich nicht versichern, andere sind in einzelnen Tarifen ausgeschlossen. Wer z. B. nur Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt keinen Schutz bei Streit mit dem Vermietenden. Überleg also genau, welche Bereiche Du absichern möchtest.

Das war Teil zwei der zehn größten Irrtümer über Versicherungen. Falls Du die Irrtümer eins bis sechs verpasst hast, hier entlang. Und falls Du wissen willst, welche Versicherungen Du Dir komplett sparen kannst, kannst Du hier vorbeischauen.

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