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FinanzFact Daily

Die Preisbremse für Flüssiggas

Wenn Du mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizt, gibt’s jetzt auch für Dich eine Preisbremse. Wie sie funktioniert und warum es so lang gedauert hat.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Nicht alle heizen mit Erdgas oder Fernwärme. Deshalb haben viele von Euch immer wieder bei uns nachgefragt, welche Entlastung oder Preisbremse Kunden von Öl-, Pellet- oder Flüssiggas-Heizungen eigentlich bekommen. Bisher keine.

Jetzt will der Staat auf Antrag zumindest in Härtefällen doch helfen – mit einer rückwirkenden Preisbremse. Die greift, wenn Deine Rechnung (gestellt zwischen 1.1.2022 und 1.12.2022) für den Kauf von Öl, Pellets oder Flüssiggas dieses Jahr mindestens doppelt so hoch war wie 2021. Dann übernimmt der Staat 80% des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt.

Das müssen aber mindestens 100€ sein. Maximal gibt’s dann 2.000€ pro Haushalt. Was Du dafür tun musst, erklären wir Dir, sobald die Details feststehen.
 

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(bwe)

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