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Tipps & Tricks

Diese 5 Optionen hast Du bei Stress mit der Kran­ken­ver­si­che­rung

Deine Kran­ken­kas­se zahlt etwas nicht? Dagegen kannst Du Dich wehren – und Dir dabei helfen lassen. Diese fünf Optionen hast Du.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Hat Deine Kran­ken­kas­se eine Leistung wie z. B. eine Kur oder Krankengeld abgelehnt? Dann bist Du nicht komplett wehrlos. Wichtig ist, dass Du schnell Widerspruch einlegst. Dafür hast Du nämlich nur einen Monat Zeit. Mit unserem Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument) ist das besonders einfach. Du kannst Dich beim Widerspruch und auch allen Schritten danach beraten lassen. Dafür hast Du diese fünf Optionen:

1. Telefonier mit der Patientenberatung 

Nach einer sechsmonatigen Pause steht die Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) nun wieder für telefonische Beratung zur Verfügung. Die UPD bietet deutschlandweit kostenfreie Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Themen an. 

2. Frag bei der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hilft Dir weiter, wenn Du Ärger mit Deiner Kran­ken­kas­se hast – aber nicht überall. Ob es die Beratung in Deinem Bundesland gibt, kannst Du hier nachschauen. Die Beratung ist außerdem nicht kostenlos. In NRW zahlst Du 20€ bis 30€, in Bayern 40€.

3. Werd Mitglied in einem Sozialverband

Du kannst Dich z. B. auch an den Sozialverband Deutschland (SoVD) oder den VdK wenden. Bei beiden musst Du Mitglied sein und für die Mitgliedschaft zahlen. Falls der Verband für Dich Widerspruch einlegt oder beim Sozialgericht klagt, kommen Gebühren von rund 40€ bis 100€ auf Dich zu. Mehr Infos zu den Gebühren findest Du in unserem Ratgeber.

4. Deine Gewerkschaft hilft Dir weiter

Bei Streit mit Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung helfen Dir auch Gewerkschaften weiter. Denn das gehört zu den sozialrechtlichen Angelegenheiten – und dafür bieten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern Beratung und Rechtsschutz. Die Mitgliedschaft kostet pro Monat meist 1% bis 1,5% Deines monatlichen Bruttolohns. Dazu kommt eine Wartefrist für Rechtsvertretung, das sind mind. drei Monate.

5. Geh zum Anwalt

Dein Widerspruch hat nichts gebracht? Dann lass Dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten – und zwar möglichst schnell. Wenn Du den Wi­der­spruchs­be­scheid der Kran­ken­kas­se bekommen hast, hast Du nämlich nur einen Monat Zeit, um zu klagen. Dir sollte allerdings bewusst sein, dass dafür Anwaltsgebühren anfallen. Geht es z. B. um 4.000€ OP-Kosten, kann Dich die Anwältin oder der Anwalt schnell mal 900€ kosten.

Du kannst Dich mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung gegen hohe Anwaltskosten absichern. Worauf Du dabei achten musst und wie lange die Wartefristen sind, erfährst Du in unserem Ratgeber "Ärger mit der Kran­ken­kas­se".

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