Tipps & Tricks
Diese 6 Dinge bekommst Du steuerfrei vom Chef
Du kannst auch ohne Gehaltserhöhung mehr in der Arbeit rausholen – und das sogar steuerfrei. Hier liest Du, wo.
Finanztip-Experte für Steuern
Tipps & Tricks
Du kannst auch ohne Gehaltserhöhung mehr in der Arbeit rausholen – und das sogar steuerfrei. Hier liest Du, wo.
Klar, eine Gehaltserhöhung ist eine super Sache. Falls Du darauf im Moment keine Chance hast, kannst Du aber auch anders mehr für Dich rausholen: Wenn Dein Chef Ausgaben für Dich übernimmt, ohne, dass Du Steuern dafür zahlen musst. Das geht bei erstaunlich vielen Dingen.
1. Die Firma zahlt Deine Handyrechnung
Der Arbeitgeber kann Deine Mobilfunkrechnung steuerfrei übernehmen. Das gilt auch, wenn Dir Dein Smartphone zu einem symbolischen Preis abkauft, es Dir direkt wieder für private Zwecke überlässt und Dir anschließend die Kosten für Deinen Tarif monatlich erstattet. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt (Az. VI R 50/20).
2. Jobticket oder Spritgeld
Wenn Du mit den Öffis in die Arbeit fährst, kann Dir Deine Firma etwas zur Fahrkarte dazuzahlen oder sie sogar komplett übernehmen, und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Egal, ob Wochen-, Monats oder Einzelfahrkarte. Sogar Deine Bahncard kann die Firma bezuschussen, das gilt auch für die Bahncard 100. Aber: Die Entfernungspauschale in der Steuererklärung wird dadurch gekürzt.
Du fährst mit dem Auto? Dann kannst Du bis zu 50€ im Monat steuerfrei als Tankgutschein bekommen. Du kannst zu Fuß zur Arbeit oder brauchst keins von beiden? Die 50€ im Monat kannst Du auch als Gutschein fürs Fitnessstudio oder für andere Waren bekommen. Der Haken: Es dürfen nicht mehr als 50€ sein, sonst musst Du den ganzen Betrag versteuern.
3. Steuerfrei das Firmenrad nutzen
Dein Chef kann Dir ein Firmenrad überlassen, das Du auch privat nutzen darfst – und zwar steuerfrei. Ob Du ein klassisches Fahrrad oder ein E-Bike bis 25 km/h fährst, ist dabei egal. Du fährst so oder so steuerfrei. Achtung: Finanzierst Du das Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung, kriegst Du es nicht zusätzlich zum Lohn. Damit ist es auch nicht steuerfrei.
4. Die Firma zahlt Dein Mittagessen mit
6,90€ pro Arbeitstag: So viel darf Dir die Firma fürs Essen dazuzahlen. Wichtig: Damit die 6,90€ komplett steuer- und sozialversicherungsfrei sind, musst Du zusätzlich 3,80€ selbst dazuzahlen. Heißt konkret: Zahlt Dein Arbeitgeber z. B. 4€, musst Du 7,80€ ausgeben, damit alles steuerfrei ist. Zahlst Du weniger als 3,80€ selber dazu, muss die Differenz zu den 3,80 als Lohn versteuert werden. Aber: Der Arbeitgeber kann das auch übernehmen.
5. Unbegrenzter Zuschuss zur Kinderbetreuung
Wenn Dein Kind in die Kita, den Kindergarten oder zu einer Tagesmutter geht, kann Dein Arbeitgeber die Kosten übernehmen – steuerfrei und in unbegrenzter Höhe. Wichtig: Du musst den Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt bekommen. Nur dann ist er steuerfrei.
6. Rückenkurse auf Firmenkosten
Die viele Arbeit geht auf den Rücken? Dein Arbeitgeber kann Deine Gesundheit fördern, z. B. mit Sport- und Yoga-Kursen, Massagen oder speziellen Rückentrainings. Bis zu 600€ Zuschuss sind steuerfrei, sofern Du sie zusätzlich zum Lohn bekommst. Ist der Betrag höher, musst Du nur alles oberhalb der 600€ versteuern. Achtung: Du musst dafür einen speziellen Kurs machen, die Gebühr fürs Fitnessstudio zählt hier nicht.
Du willst lieber mehr verdienen? Eine Gehaltserhöhung passiert nicht von selbst. Du musst Dich trauen, zu fragen – und solltest diese 6 Faktoren kennen.
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