Drei Monate weniger Elterngeld? Was die Reform-Pläne bedeuten könnten

Wenn Du gerade ein Kind erwartest oder über Familienplanung nachdenkst, solltest Du die neuen Pläne der Regierung zum Elterngeld kennen.

Künftig kürzer Elterngeld

Das Elterngeld soll grundlegend geändert werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf von Familienministerin Karin Prien hervor. Noch ist die Reform nicht beschlossen. Sollte sie kommen, hätten viele Familien künftig weniger Spielraum bei der Aufteilung ihrer Elternzeit. Immerhin: Die Elterngeld-Sätze sollen leicht steigen. Die wichtigsten Punkte für Dich im Überblick:  

Das gilt heute

  • Bis zu 14 Monate Basiselterngeld, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate übernehmen
  • Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate übernehmen
  • Die übrigen zehn Monate können weitgehend frei verteilt werden
  • Mindestbezugsdauer: Zwei Monate
  • Beide Eltern können das Basiselterngeld maximal einen Monat gleichzeitig beziehen
  • Partnerschaftsbonus mit zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten möglich
  • Mindestbetrag: 300 €
  • Höchstbetrag: 1.800 €
  • Leistungsprämien oder 13. Monatsgehalt werden oft nicht berücksichtigt
  • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

Das ist geplant  

  • Insgesamt nur noch 12 Monate Basiselterngeld
  • Für jeden Elternteil sind drei Monate fest reserviert
  • Nur noch sechs Monate sind flexibel zwischen beiden Elternteilen aufteilbar
  • Mindestbezugsdauer: Ein Monat
  • Die flexiblen Monate sollen künftig grundsätzlich auch gleichzeitig genommen werden können
  • Der Partnerschaftsbonus soll entfallen
  • Mindestbetrag: 330 €
  • Höchstbetrag: 1.900 €
  • Leistungsprämien oder 13. Monatsgehalt sollen künftig bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden  
  • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (bleibt unverändert)  

Ebenso unverändert bleiben sollen das Elterngeld Plus und das Grundprinzip: Das Elterngeld ersetzt in der Regel rund 65 bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten.

Was bedeutet das für Dich?

Die Reformpläne bringen Dir keine Nachteile, wenn Du die Elternzeit ohnehin gleichberechtigt aufteilen möchtest. Ist das nicht der Fall, könnten die Pläne Nachteile bringen. Denn auch, wenn Paare sich häufig eine gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit wünschen, sieht die gelebte Praxis häufig anders aus: Eine Befragung der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass Frauen im Schnitt 11,6 Monate Elterngeld beziehen. Männer nur 2,8 Monate.    

Das wäre mit der Reform so nicht mehr möglich, weil sich die flexiblen Monate auf sechs reduzieren. Konkret hätte also die Mutter im Basiselterngeld nur noch neun Monate Anspruch und der Vater müsste drei Monate übernehmen. Für Familien, die ihre Elternzeit bisher individuell an Beruf, Einkommen oder Betreuungsmöglichkeiten angepasst haben, sinkt damit der Spielraum deutlich.

Der Mann nimmt keine Elternzeit: Was passiert dann?  

Nach den Reformplänen sollen jeweils drei Monate für Vater und Mutter fest reserviert werden. Wenn ein Mann die drei Monate nicht nehmen möchte, blieben der Frau demnach nur neun Monate Elternzeit zur Verfügung – und nicht, wie bisher, zwölf Monate. In diesem Falle würde sich der Basis-Elterngeldbezug möglicherweise also um drei Monate reduzieren.  

Positiv ist dagegen, dass Mindest- und Höchstbetrag steigen. Wer Leistungsprämien oder ein 13. Monatsgehalt erhält, könnte künftig sogar etwas mehr Elterngeld bekommen. 

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Unser Tipp: Falls die Reform beschlossen wird, lohnt sich eine sorgfältige Planung der Elternzeit noch mehr als bisher. Schon kleine Unterschiede bei der Aufteilung zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Teilzeit können mehrere Tausend Euro ausmachen. Mit dem Finanztip Elterngeld-Rechner kannst Du verschiedene Varianten durchspielen und herausfinden, welche Aufteilung für Deine Familie am günstigsten ist. 

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