Tipps & Tricks

Ein paar Jahre mehr Me-Time durch Teilzeit? So geht’s

Würdest Du lieber in Teilzeit arbeiten, aber hast Angst, dass Du nicht zur Vollzeit zurückkehren kannst? Mit der Brückenteilzeit bleibt Dir diese Sorge erspart.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
Ein paar Jahre mehr Me-Time durch Teilzeit? So geht’s

Vollzeitjob, Hobby und Familie zu verbinden ist manchmal gar nicht so leicht. Ein Teilzeitjob könnte zu ein bisschen Entspannung beitragen. Mit der sogenannten Brückenteilzeit geht das, ohne dass Du Angst haben musst, nie mehr in Vollzeit arbeiten zu können. Durch sie hast Du nach der Teilzeit ein Recht darauf, wieder auf Vollzeit gehen zu können.

Diese Voraussetzungen musst Du dafür erfüllen:

  1. Du arbeitest seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen.
  2. Dein Arbeitgeber hat mehr als 45 Mitarbeiter.
  3. Du musst vorher angeben, von wann bis wann Du Brückenteilzeit nehmen willst – mindestens ein und höchstens fünf Jahre sind möglich.

So stellst Du einen Antrag auf Brückenteilzeit

Teil Deinem Chef bzw. Deiner Chefin mindestens drei Monate vorher (am besten: so früh wie möglich) schriftlich mit, dass Du Deine Arbeitszeit gerne verringern würdest. Schreib auch gleich rein, wie viel Du arbeiten willst und auf welche Tage Du Deine Stunden verteilen möchtest. Zum Beispiel, dass Du von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 – 13:00 arbeiten willst. Den Antrag musst Du nicht begründen.

Dein Chef bzw. Deine Chefin kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, oder wenn schon zu viele andere Mitarbeitende in Brückenteilzeit sind.

Wie wirkt sich Teilzeit auf Dein Gehalt aus?

Klar: Reduzierst Du Deine Stunden, dann verdienst Du weniger – und reduzierst dadurch auch Deinen Rentenanspruch. Dessen solltest Du Dir unbedingt bewusst sein. Du bekommst aber denselben Stundenlohn, das heißt ein Gehalt, das Dein Arbeitgeber nur entsprechend der verringerten Arbeitszeit reduzieren darf. Und rutschst Du dadurch in einen niedrigeren Steuersatz, erhöht sich sogar Dein Netto-Stundenlohn. 

Zum Beispiel: Bekommst Du bisher mit 40 Wochenstunden 3.000 € brutto, verdienst Du mit 30 Stunden genau 750 € brutto weniger. Wegen der Steuerprogression bekommst Du aber netto zum Beispiel als kinderloser Arbeitnehmer mit Steuerklasse IV nur rund 425 € weniger ausgezahlt. Damit arbeitest Du zwar 25 % weniger, “erleidest” netto aber nur Einbußen von rund 21 %.

Alles klar soweit? In unserem Teilzeit-Ratgeber kannst Du Dir direkt ein Musterschreiben für Deinen Antrag auf Brückenteilzeit (Word-Dokument) bzw. Teilzeit (Word-Dokument) herunterladen. 

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